Im Fördergegenstand „angewandte NEB-Projekte“ werden investive und nicht-investive sowie gemeinwohlorientierte Vorhaben, die konzeptionell, wissenstransfer- und teilnahmeorientiert ausgestaltet sind und so weit wie möglich lokale Lösungen für globale Herausforderungen bieten, gefördert.
Hinweis: Die Antragstellung war bis 2. April 2024 möglich.
Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge nach Bewilligung über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Unter den „Downloads nach Bewilligung“ finden Sie die mit Ihrem Auszahlungsantrag einzureichenden Unterlagen. Diese sind entsprechend im IB-Kundenportal hochzuladen.
Wer wird gefördert?
- Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstige Gemeindeverbände
- Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Technologie und New Materials und Kompetenz im nachhaltigen Bauen
- Vorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank
- Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Baubereich (auf Materialebene)
- Wissen
- Förderung von Projekten, in denen Kommunen und deren Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln
- Förderung der Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten
- Förderung von Projekten zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.
Ihre Vorteile
- Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung
Was Sie beachten sollten
- Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich an die Förderlotsen der Investitionsbank oder das NEB-Netzwerkbüro wenden. Diese stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.
- Das NEB-Netzwerkbüro beantwortet Ihre Fragen rund um die Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus. Informationen zum NEB-Netzwerkbüro finden Sie HIER.
- Die Förderlotsen der Investitionsbank ergänzen die Beratung zu förderpolitischen Themen.
- Natürlich ist es möglich, einen gemeinsamenTermin mit beiden Beratern für den Austausch zu vereinbaren.
- Zur Antragstellung sind die Unterlagen entsprechend der Unterlagencheckliste bei der Investitionsbank einzureichen. Eine Antragstellung ist bis zum 02.04.2024 möglich.
- Folgende Projektauswahlkriterien liegen der Auswahl durch die Investitionsbank zu Grunde.
- Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen finden Sie HIER.
Richtlinien/ Merkblätter
Zur Antragstellung
...ergänzend für Hochschulen
…ergänzend für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
...ergänzend für Unternehmen/Stiftungen
Nach Bewilligung
... ergänzend nur für Hochschulen
... ergänzend für alle Zuwendungsempfänger (außer Hochschulen)
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstige Gemeindeverbände
- Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Technologie und New Materials und Kompetenz im nachhaltigen Bauen
- Vorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank
- Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Baubereich (auf Materialebene)
- Wissen
- Förderung von Projekten, in denen Kommunen und deren Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln
- Förderung der Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten
- Förderung von Projekten zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.
Ihre Vorteile
- Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung
Was Sie beachten sollten
- Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich an die Förderlotsen der Investitionsbank oder das NEB-Netzwerkbüro wenden. Diese stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.
- Das NEB-Netzwerkbüro beantwortet Ihre Fragen rund um die Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus. Informationen zum NEB-Netzwerkbüro finden Sie HIER.
- Die Förderlotsen der Investitionsbank ergänzen die Beratung zu förderpolitischen Themen.
- Natürlich ist es möglich, einen gemeinsamenTermin mit beiden Beratern für den Austausch zu vereinbaren.
- Zur Antragstellung sind die Unterlagen entsprechend der Unterlagencheckliste bei der Investitionsbank einzureichen. Eine Antragstellung ist bis zum 02.04.2024 möglich.
- Folgende Projektauswahlkriterien liegen der Auswahl durch die Investitionsbank zu Grunde.
- Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen finden Sie HIER.
Richtlinien/ Merkblätter
Zur Antragstellung
...ergänzend für Hochschulen
…ergänzend für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
...ergänzend für Unternehmen/Stiftungen
Nach Bewilligung
... ergänzend nur für Hochschulen
... ergänzend für alle Zuwendungsempfänger (außer Hochschulen)
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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