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Angewandte NEB-Projekte

Im Fördergegenstand „angewandte NEB-Projekte“ werden investive und nicht-investive sowie gemeinwohlorientierte Vorhaben, die konzeptionell, wissenstransfer- und teilnahmeorientiert ausgestaltet sind und so weit wie möglich lokale Lösungen für globale Herausforderungen bieten, gefördert.

Hinweis: Antragstellung bis 02.04.2024 möglich

Wer wird gefördert?

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstige Gemeindeverbände
  • Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Technologie und New Materials und Kompetenz im nachhaltigen Bauen
    • Vorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank
    • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Baubereich (auf Materialebene)
  • Wissen
    • Förderung von Projekten, in denen Kommunen und deren Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln
    • Förderung der Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten
    • Förderung von Projekten zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.

Ihre Vorteile

  • Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung

Was Sie beachten sollten

  • Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich an die Förderlotsen der Investitionsbank oder das NEB-Netzwerkbüro wenden. Diese stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.
    • Das NEB-Netzwerkbüro beantwortet Ihre Fragen rund um die Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus. Informationen zum NEB-Netzwerkbüro finden Sie HIER.
    • Die Förderlotsen der Investitionsbank ergänzen die Beratung zu förderpolitischen Themen. 
    • Natürlich ist es möglich, einen gemeinsamenTermin mit beiden Beratern für den Austausch zu vereinbaren. 
  • Zur Antragstellung sind die Unterlagen entsprechend der Unterlagencheckliste bei der Investitionsbank einzureichen. Eine Antragstellung ist bis zum 02.04.2024 möglich. 
  • Folgende Projektauswahlkriterien liegen der Auswahl durch die Investitionsbank zu Grunde.
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen  finden Sie HIER.
     

...ergänzend für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstige Gemeindeverbände
  • Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Technologie und New Materials und Kompetenz im nachhaltigen Bauen
    • Vorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank
    • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Baubereich (auf Materialebene)
  • Wissen
    • Förderung von Projekten, in denen Kommunen und deren Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln
    • Förderung der Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten
    • Förderung von Projekten zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.

Ihre Vorteile

  • Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung

Was Sie beachten sollten

  • Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich an die Förderlotsen der Investitionsbank oder das NEB-Netzwerkbüro wenden. Diese stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.
    • Das NEB-Netzwerkbüro beantwortet Ihre Fragen rund um die Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus. Informationen zum NEB-Netzwerkbüro finden Sie HIER.
    • Die Förderlotsen der Investitionsbank ergänzen die Beratung zu förderpolitischen Themen. 
    • Natürlich ist es möglich, einen gemeinsamenTermin mit beiden Beratern für den Austausch zu vereinbaren. 
  • Zur Antragstellung sind die Unterlagen entsprechend der Unterlagencheckliste bei der Investitionsbank einzureichen. Eine Antragstellung ist bis zum 02.04.2024 möglich. 
  • Folgende Projektauswahlkriterien liegen der Auswahl durch die Investitionsbank zu Grunde.
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen  finden Sie HIER.
     
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...ergänzend für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Ihr NEB-Ansprechpartner

Katrin Kanus-Sieber NEB-Netzwerkbüro E-Mail senden

Ihre Ansprechpartnerin vor Antragstellung

Katharina Ackermann Mitarbeiterin Strukturwandel und Regionalentwicklung 0391 28987 8463 E-Mail senden

Ihr Ansprechpartner vor Antragstellung

Jens Schmidt Mitarbeiter Strukturwandel und Regionalentwicklung 0391 28987 1118 E-Mail senden

Ihr Ansprechpartner nach Antragstellung

Volker Ast Mitarbeiter Strukturwandel und Regionalentwicklung 0391 28987 1003 E-Mail senden

Ihre Ansprechpartnerin nach Antragstellung

Annegret Mücke Mitarbeiterin Strukturwandel und Regionalentwicklung 0391 28987 4628 E-Mail senden

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