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GRW Unternehmensförderung
Innovationscluster

Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2024 wurde auf den 31. August 2024 festgesetzt.


 

Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen, die den Innovationscluster als Träger betreibt (Clusterorganisation)
    • Träger sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie z.B. wirtschaftsnahe Einrichtungen, regionale Akteure mit dem Ziel, Innovationscluster aufzubauen und umzusetzen

Was wird gefördert?

  • Die beim Träger anfallenden Kosten für Investitionen, materielle und immaterielle Vermögenswerte für den Auf- und Ausbau des Innovationsclusters sowie
  • Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten – Betriebskosten)
  • Betriebskosten können geltend gemacht werden, sofern sie für folgende Aktivitäten/ Maßnahmen anfallen:
    • Betreuung des Innovationsclusters
    • Werbemaßnahmen
    • Verwaltung der Einrichtung des Innovationsclusters
    • Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs; Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit

Ihre Vorteile

  • Förderung für maximal 10 Jahre mit insgesamt von bis zu 5,0 Mio. Euro je Vorhaben
  • Beteiligung mit 7,5 Mio. Euro ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Innovationscluster beinhaltet eine interregionale Kooperation
    • Innovationscluster wird auf Unternehmensseite überwiegend von KMU genutzt
  • Förderung für Personal und Verwaltung einschließlich Gemeinkosten beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • Förderung von Investitionskosten bis zu 55 % der förderfähigen Gesamtkosten im Förderzeitraum

Was Sie beachten sollten

  • Betriebliche Aufwendungen beteiligter Partner sind nicht förderfähig
  • Diskriminierungsfreier Zugang von weiteren Partnern ist sicherzustellen
  • Räumlichkeiten, Anlagen, Tätigkeiten des Clusters müssen mehreren Nutzern offenstehen
  • Zugang muss zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden
  • Beteiligte Unternehmen und Nutzer zahlen Entgelte für die Nutzung der Anlagen und Beteiligung an Tätigkeiten des Innovationsclusters (diese müssen dem Marktpreis entsprechen bzw. die Kosten widerspiegeln)
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen, die den Innovationscluster als Träger betreibt (Clusterorganisation)
    • Träger sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie z.B. wirtschaftsnahe Einrichtungen, regionale Akteure mit dem Ziel, Innovationscluster aufzubauen und umzusetzen

Was wird gefördert?

  • Die beim Träger anfallenden Kosten für Investitionen, materielle und immaterielle Vermögenswerte für den Auf- und Ausbau des Innovationsclusters sowie
  • Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten – Betriebskosten)
  • Betriebskosten können geltend gemacht werden, sofern sie für folgende Aktivitäten/ Maßnahmen anfallen:
    • Betreuung des Innovationsclusters
    • Werbemaßnahmen
    • Verwaltung der Einrichtung des Innovationsclusters
    • Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs; Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit

Ihre Vorteile

  • Förderung für maximal 10 Jahre mit insgesamt von bis zu 5,0 Mio. Euro je Vorhaben
  • Beteiligung mit 7,5 Mio. Euro ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Innovationscluster beinhaltet eine interregionale Kooperation
    • Innovationscluster wird auf Unternehmensseite überwiegend von KMU genutzt
  • Förderung für Personal und Verwaltung einschließlich Gemeinkosten beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • Förderung von Investitionskosten bis zu 55 % der förderfähigen Gesamtkosten im Förderzeitraum

Was Sie beachten sollten

  • Betriebliche Aufwendungen beteiligter Partner sind nicht förderfähig
  • Diskriminierungsfreier Zugang von weiteren Partnern ist sicherzustellen
  • Räumlichkeiten, Anlagen, Tätigkeiten des Clusters müssen mehreren Nutzern offenstehen
  • Zugang muss zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden
  • Beteiligte Unternehmen und Nutzer zahlen Entgelte für die Nutzung der Anlagen und Beteiligung an Tätigkeiten des Innovationsclusters (diese müssen dem Marktpreis entsprechen bzw. die Kosten widerspiegeln)
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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