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Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens. Ziel ist es, die Zahl der Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz zu verringern und das Verständnis für das Phänomen und die damit verbundenen Problemlagen zu stärken. Anträge können von Einrichtungen der Erwachsenenbildung gestellt werden. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben.


Die Antragsrunde im Jahr 2025 ist geschlossen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.


 

Wer wird gefördert?

  • Anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Erwachsenenbildungsgesetz LSA
  • Nicht anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung 

Was wird gefördert?

  • Durchführung von Bildungsveranstaltungen
  • Aufbau regionaler Grundbildungszentren 
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft
  • Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals 
  • Modellprojekte für innovative Lehr- und Lernerfahrungen

Was Sie beachten sollten

  • Anträge sind bis zum 30. April des Vorjahres einzureichen.
  • Antragstellende müssen mehrjährige Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit nachweisen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen je Projekt mindestens 50.000 Euro betragen. 
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Erwachsenenbildungsgesetz LSA
  • Nicht anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung 

Was wird gefördert?

  • Durchführung von Bildungsveranstaltungen
  • Aufbau regionaler Grundbildungszentren 
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft
  • Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals 
  • Modellprojekte für innovative Lehr- und Lernerfahrungen

Was Sie beachten sollten

  • Anträge sind bis zum 30. April des Vorjahres einzureichen.
  • Antragstellende müssen mehrjährige Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit nachweisen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen je Projekt mindestens 50.000 Euro betragen. 

GEFÖRDERT DURCH

Kofinanziert durch die Europäische Union und das Land Sachsen-Anhalt