Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen mit der „Strategic Technologies Europe Platform“ Mittel für die Souveränität und Unabhängigkeit Europas bei strategischen Technologien aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.
Die Antragstellung ist ab 1. September 2025 um 8 Uhr möglich.
Sofern Sie schon einen Antrag für das Programm WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE) gestellt haben und auf der Warteliste stehen, bitten wir Sie, den Antrag über das Kundenportal zurückzuziehen.
Wer wird gefördert?
- Hochschulen in Sachsen-Anhalt
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
- An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Forschungsprojekte zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien, beginnend ab der Phase, in der die Machbarkeit nachgewiesen wurde (TRL 4) in den folgenden Branchen:
- digitale Technologien, einschließlich Technologien, die zu den Vorgaben und Zielen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade beitragen, Mehrländerprojekte im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 des Beschlusses (EU) 2022/2481 und technologieintensive Innovationen,
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung,
- Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile;
- Beschaffung von für die Forschung erforderlichen Geräten, die für die Entwicklung kritischer Technologien in den STEP-Sektoren unerlässlich und speziell vorgesehen sind
- vorhabenbezogene Personal- und Sachausgaben und sonstige Ausgaben (z.B. Dienstleistungen)
- vorhabensbezogene Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
- Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen oder Gerätegruppen (mehrere Geräte inkl. Software) für Forschungszwecke
- kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen

Ihre Vorteile
- Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
- pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 40%)
- Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro

Was Sie beachten sollten
- Zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
- Innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden. Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
- Die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und Erfüllungsgrade sind:
- Grundvoraussetzung:
Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in mindestens einer der folgenden Branchen:-
digitale Technologien, einschließlich Technologien, die zu den Vorgaben und Zielen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade beitragen, Mehrländerprojekte im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 des Beschlusses (EU) 2022/2481 und technologieintensive Innovationen, (1 Punkt)
-
umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung, (1 Punkt)
-
Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile; (1 Punkt)
Hinweis: Sofern keine Zuordnung in eine der Branchen möglich ist, scheidet das Vorhaben aus. Eine Zuordnung zu mehreren Branchen ist möglich. In diesem Fall kumulieren sich die Punkte.
-
-
Fachliche Eignung des Bewerbenden
- Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)?
Hinweis: Bei „Nein“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Verfügt die Hochschule/Forschungseinrichtung zur Projektumsetzung über den erforderlichen Stand der Wissenschaft und die dafür erforderlichen Ressourcen (Fachliches Know-how des Personals, Aktualität der Maschinen/Labore etc.)?
- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)?
- Qualität des Projektkonzeptes
- Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft und Technik.
Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- gut (3 Punkte)
- sehr gut (4 Punkte)
- Sind die veranschlagten Aufwendungen für Personal, Material, Fremdleistungen und Ausstattungen u.a. hinsichtlich Mengen-/Wertgerüst angemessen?
- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Forschungs- bzw. Transferergebnisse plausibel?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- gut (3 Punkte)
- sehr gut (4 Punkte)
- Sind die Möglichkeiten für einen späteren Technologie- bzw. Wissenstransfer in der Region gegeben?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- sehr gut (2 Punkte)
- Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel?
- Nicht plausibel (0 Punkte)
- überwiegend plausibel (2 Punkte)
- plausibel (4 Punkte)
- Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft und Technik.
- Innovationspotenzial des Vorhabens
- Innovationsgehalt/ Neuheitsgrad des Innovationsthemas
Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- innovativ (3 Punkte)
- hochinnovativ (4 Punkte)
- Wird der internationale Stand von Wissenschaft und Technik bzw. der Prozessgestaltung oder Organisationsmethoden erreicht?
- nicht erreicht (0 Punkte)
- erreicht (2 Punkte)
- übertroffen (4 Punkte)
- Handelt es sich bei Neu-oder Weiterentwicklung um eine wesentliche Veränderung? Unterscheidet sie sich von einer technischen bzw. prozessualen oder organisatorischen Anpassungsentwicklung? Wie wird das Maß der technischen bzw. prozessualen oder organisatorischen Veränderung eingeschätzt?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- hoch (3 Punkte)
- sehr hoch (4 Punkte)
- Ist der skizzierte Lösungsweg als erfolgsversprechend anzusehen? Wie wird die Umsetzbarkeit des Vorhabens unter den anzutreffenden wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen eingeschätzt?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkt)
- hoch (3 Punkte)
- sehr hoch (4 Punkte)
- Innovationsgehalt/ Neuheitsgrad des Innovationsthemas
- Bewertung der Auswahlkriterien:
0 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht
bis 20 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen
bis 30 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen
bis 45 Punkte: Das Projekt übertrifft die Anforderungen
- Grundvoraussetzung:
-
nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
- Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
-
Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
Richtlinien/Merkblätter
Wer wird gefördert?
- Hochschulen in Sachsen-Anhalt
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
- An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Forschungsprojekte zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien, beginnend ab der Phase, in der die Machbarkeit nachgewiesen wurde (TRL 4) in den folgenden Branchen:
- digitale Technologien, einschließlich Technologien, die zu den Vorgaben und Zielen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade beitragen, Mehrländerprojekte im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 des Beschlusses (EU) 2022/2481 und technologieintensive Innovationen,
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung,
- Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile;
- Beschaffung von für die Forschung erforderlichen Geräten, die für die Entwicklung kritischer Technologien in den STEP-Sektoren unerlässlich und speziell vorgesehen sind
- vorhabenbezogene Personal- und Sachausgaben und sonstige Ausgaben (z.B. Dienstleistungen)
- vorhabensbezogene Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
- Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen oder Gerätegruppen (mehrere Geräte inkl. Software) für Forschungszwecke
- kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen

Ihre Vorteile
- Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
- pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 40%)
- Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro

Was Sie beachten sollten
- Zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
- Innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden. Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
- Die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und Erfüllungsgrade sind:
- Grundvoraussetzung:
Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in mindestens einer der folgenden Branchen:-
digitale Technologien, einschließlich Technologien, die zu den Vorgaben und Zielen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade beitragen, Mehrländerprojekte im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 des Beschlusses (EU) 2022/2481 und technologieintensive Innovationen, (1 Punkt)
-
umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung, (1 Punkt)
-
Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile; (1 Punkt)
Hinweis: Sofern keine Zuordnung in eine der Branchen möglich ist, scheidet das Vorhaben aus. Eine Zuordnung zu mehreren Branchen ist möglich. In diesem Fall kumulieren sich die Punkte.
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Fachliche Eignung des Bewerbenden
- Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)?
Hinweis: Bei „Nein“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Verfügt die Hochschule/Forschungseinrichtung zur Projektumsetzung über den erforderlichen Stand der Wissenschaft und die dafür erforderlichen Ressourcen (Fachliches Know-how des Personals, Aktualität der Maschinen/Labore etc.)?
- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)?
- Qualität des Projektkonzeptes
- Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft und Technik.
Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- gut (3 Punkte)
- sehr gut (4 Punkte)
- Sind die veranschlagten Aufwendungen für Personal, Material, Fremdleistungen und Ausstattungen u.a. hinsichtlich Mengen-/Wertgerüst angemessen?
- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Forschungs- bzw. Transferergebnisse plausibel?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- gut (3 Punkte)
- sehr gut (4 Punkte)
- Sind die Möglichkeiten für einen späteren Technologie- bzw. Wissenstransfer in der Region gegeben?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- sehr gut (2 Punkte)
- Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel?
- Nicht plausibel (0 Punkte)
- überwiegend plausibel (2 Punkte)
- plausibel (4 Punkte)
- Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft und Technik.
- Innovationspotenzial des Vorhabens
- Innovationsgehalt/ Neuheitsgrad des Innovationsthemas
Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- innovativ (3 Punkte)
- hochinnovativ (4 Punkte)
- Wird der internationale Stand von Wissenschaft und Technik bzw. der Prozessgestaltung oder Organisationsmethoden erreicht?
- nicht erreicht (0 Punkte)
- erreicht (2 Punkte)
- übertroffen (4 Punkte)
- Handelt es sich bei Neu-oder Weiterentwicklung um eine wesentliche Veränderung? Unterscheidet sie sich von einer technischen bzw. prozessualen oder organisatorischen Anpassungsentwicklung? Wie wird das Maß der technischen bzw. prozessualen oder organisatorischen Veränderung eingeschätzt?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- hoch (3 Punkte)
- sehr hoch (4 Punkte)
- Ist der skizzierte Lösungsweg als erfolgsversprechend anzusehen? Wie wird die Umsetzbarkeit des Vorhabens unter den anzutreffenden wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen eingeschätzt?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkt)
- hoch (3 Punkte)
- sehr hoch (4 Punkte)
- Innovationsgehalt/ Neuheitsgrad des Innovationsthemas
- Bewertung der Auswahlkriterien:
0 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht
bis 20 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen
bis 30 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen
bis 45 Punkte: Das Projekt übertrifft die Anforderungen
- Grundvoraussetzung:
-
nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
- Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
-
Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
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