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Überbrückungshilfen
Bundesprogramme

Ziel der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen (Corona-Wirtschaftshilfen) war es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen waren, eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.

Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Antragsberechtigte Unternehmen konnten somit frühzeitig auf der Basis von Prognosedaten Zuschüsse beantragen.

Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sahen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung auf Basis von Schlussabrechnungen zu ermitteln ist. Als Ergebnis dieses Abgleichs können sich Nachzahlungen an die Antragstellenden oder Rückforderungen von Zuschüssen ergeben.

Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe erfolgte gebündelt in zwei Paketen.

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, war die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

Aktuell prüft die IB die Schlussabrechnungen und erlässt im Ergebnis entsprechende Schlussbescheide. Für den Abschluss der Prüfungen hat der Bund das Jahr 2027 vorgegeben.
Sofern die Prüfung eine (teilweise) Rückzahlungsverpflichtung ergibt, wird die IB im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen. Sofern keine Schlussabrechnung fristgerecht eingereicht wurde, sind die vorläufig bewilligten Corona-Hilfen in voller Höhe zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Auszahlung zurückzuzahlen.

Sie haben Fragen zur "Überbrückungshilfe"? 

Alle Informationen zur "Überbrückungshilfe" finden Sie auf der gemeinsamen bundesweit geltenden Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Oder wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.

 

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