Hotline (kostenfrei)

Bildungsbezogene Projekte

Das Land unterstützt die Durchführung bildungsbezogener Projekte an und außerhalb von Schulen in Sachsen-Anhalt. Die Projekte sollen die Entwicklung jedes jungen Menschen entsprechend seiner individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen fördern.


Anträge für das Kalenderjahr 2026 bzw. das Schuljahr 2026/2027 können bis zum 15. Oktober 2025 eingereicht werden.

In den darauffolgenden Jahren können Anträge für das Kalenderjahr bzw. Schuljahr bis zum 15. September des Vorjahres eingereicht werden.


 

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

  • Projekte zur 
    • Unterstützung der MINT-Bildung
    • Unterstützung der schulischen Gesundheitserziehung
    • Förderung der historischen Bildung, Traditions- und Heimatpflege 
    • Stärkung der künstlerischen und kulturellen Bildung
    • Förderung der Ökologischen Bildung
    • Unterstützung der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung
    • Sensibilisierung im Bereich der Demokratie- und Friedenserziehung
    • Förderung der Medienbildung

Was Sie beachten sollten

  • Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
  • Projekte sind für Schülerinnen und Schüler kostenfrei anzubieten.
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

  • Projekte zur 
    • Unterstützung der MINT-Bildung
    • Unterstützung der schulischen Gesundheitserziehung
    • Förderung der historischen Bildung, Traditions- und Heimatpflege 
    • Stärkung der künstlerischen und kulturellen Bildung
    • Förderung der Ökologischen Bildung
    • Unterstützung der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung
    • Sensibilisierung im Bereich der Demokratie- und Friedenserziehung
    • Förderung der Medienbildung

Was Sie beachten sollten

  • Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
  • Projekte sind für Schülerinnen und Schüler kostenfrei anzubieten.

GEFÖRDERT DURCH