Hotline (kostenfrei)

Sachsen-Anhalt INTEGRATIONSLOTSEN
Förderung ehrenamtlicher Integrationslotsen

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zum Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsen sowie deren Qualifizierung und Koordinierung. 

Wer wird gefördert?

  • Landkreise und kreisfreie Städte

Was wird gefördert?

  • Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Integrationslotsen
  • Personalkosten
  • Sach- und Verwaltungsausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Dem Antrag ist ein Betreuungskonzept beizulegen, welches die Ziele und Verfahren der zu fördernden Maßnahmen beschreibt. 
  • Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
  • Der Verwendungsnachweis ist bis zum 15. März des Folgejahres des Projektes einzureichen. 
Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Landkreise und kreisfreie Städte

Was wird gefördert?

  • Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Integrationslotsen
  • Personalkosten
  • Sach- und Verwaltungsausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Dem Antrag ist ein Betreuungskonzept beizulegen, welches die Ziele und Verfahren der zu fördernden Maßnahmen beschreibt. 
  • Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
  • Der Verwendungsnachweis ist bis zum 15. März des Folgejahres des Projektes einzureichen. 

Gefördert durch