Sachsen-Anhalt INTEGRATIONSLOTSEN
Förderung ehrenamtlicher Integrationslotsen
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zum Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsen sowie deren Qualifizierung und Koordinierung.
Wer wird gefördert?
- Landkreise und kreisfreie Städte
Was wird gefördert?
- Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Integrationslotsen
- Personalkosten
- Sach- und Verwaltungsausgaben

Was Sie beachten sollten
- Dem Antrag ist ein Betreuungskonzept beizulegen, welches die Ziele und Verfahren der zu fördernden Maßnahmen beschreibt.
- Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Der Verwendungsnachweis ist bis zum 15. März des Folgejahres des Projektes einzureichen.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Übersicht
Wer wird gefördert?
- Landkreise und kreisfreie Städte
Was wird gefördert?
- Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Integrationslotsen
- Personalkosten
- Sach- und Verwaltungsausgaben

Was Sie beachten sollten
- Dem Antrag ist ein Betreuungskonzept beizulegen, welches die Ziele und Verfahren der zu fördernden Maßnahmen beschreibt.
- Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Der Verwendungsnachweis ist bis zum 15. März des Folgejahres des Projektes einzureichen.
Downloads
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Ihre Ansprechpartnerin
Ihre Ansprechpartnerin
Gefördert durch
