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Sachsen-Anhalt INTEGRATION
Integrationsförderrichtlinie Sachsen-Anhalt

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, die der Integration von Migrantinnen und Migranten, der Flüchtlingshilfe sowie der interkulturellen Öffnung dienen. 

Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts 
  • Gemeinnützige Vereine und Verbände 
  • Migrantenorganisationen

Was wird gefördert?

  • Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten, insbesondere geflüchteter Menschen 
  • Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation, Integration und Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen
  • Förderung der interkulturellen Begegnung und Verständigung
  • Interkulturelle Bildung und Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten
  • Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus
  • Förderung einer lokalen Willkommens- und Anerkennungskultur für Zugewanderte und geflüchtete Menschen
  • Förderung von Dialogformaten innerhalb der Aufnahmegesellschaft
  • Gezielte Förderung der Integration von Migrantinnen und migrantischen Familien

Darauf müssen Sie achten:

  • Antragsschluss ist der 31.10. des dem Projektbeginn vorangegangenen Jahres.
  • Das Projekt muss eines der Ziele aus dem Landesintegrationskonzept beinhalten. 
  • Es ist eine Benennung von Indikatoren erforderlich, die einen Rückschluss auf die Zielerreichung des Projektes ermöglichen. 
Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts 
  • Gemeinnützige Vereine und Verbände 
  • Migrantenorganisationen

Was wird gefördert?

  • Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten, insbesondere geflüchteter Menschen 
  • Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation, Integration und Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen
  • Förderung der interkulturellen Begegnung und Verständigung
  • Interkulturelle Bildung und Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten
  • Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus
  • Förderung einer lokalen Willkommens- und Anerkennungskultur für Zugewanderte und geflüchtete Menschen
  • Förderung von Dialogformaten innerhalb der Aufnahmegesellschaft
  • Gezielte Förderung der Integration von Migrantinnen und migrantischen Familien

Darauf müssen Sie achten:

  • Antragsschluss ist der 31.10. des dem Projektbeginn vorangegangenen Jahres.
  • Das Projekt muss eines der Ziele aus dem Landesintegrationskonzept beinhalten. 
  • Es ist eine Benennung von Indikatoren erforderlich, die einen Rückschluss auf die Zielerreichung des Projektes ermöglichen. 

Gefördert durch