Sachsen-Anhalt INTEGRATION
Integrationsförderrichtlinie Sachsen-Anhalt
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, die der Integration von Migrantinnen und Migranten, der Flüchtlingshilfe sowie der interkulturellen Öffnung dienen.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Vereine und Verbände
- Migrantenorganisationen
Was wird gefördert?
- Information und Beratung von Migranten und geflüchteten Menschen
- Verbesserung der Selbstorganisation und Qualifizierung
- Förderung der interkulturellen Begegnung
- Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus

Darauf müssen Sie achten:
- Antragsschluss ist der 31.10. des dem Projektbeginn vorangegangenen Jahres.
- Das Projekt muss auf die im Landesintegrationskonzept genannten Ziele einzahlen.
- Es ist eine Benennung von Indikatoren erforderlich, die einen Rückschluss auf die Zielerreichung des Projektes ermöglichen.
Zur Antragstellung
Übersicht
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Vereine und Verbände
- Migrantenorganisationen
Was wird gefördert?
- Information und Beratung von Migranten und geflüchteten Menschen
- Verbesserung der Selbstorganisation und Qualifizierung
- Förderung der interkulturellen Begegnung
- Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus

Darauf müssen Sie achten:
- Antragsschluss ist der 31.10. des dem Projektbeginn vorangegangenen Jahres.
- Das Projekt muss auf die im Landesintegrationskonzept genannten Ziele einzahlen.
- Es ist eine Benennung von Indikatoren erforderlich, die einen Rückschluss auf die Zielerreichung des Projektes ermöglichen.
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