Sachsen-Anhalt INTEGRATION
Integrationsförderrichtlinie Sachsen-Anhalt
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, die der Integration von Migrantinnen und Migranten, der Flüchtlingshilfe sowie der interkulturellen Öffnung dienen.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Vereine und Verbände
- Migrantenorganisationen
Was wird gefördert?
- Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten, insbesondere geflüchteter Menschen
- Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation, Integration und Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen
- Förderung der interkulturellen Begegnung und Verständigung
- Interkulturelle Bildung und Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten
- Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus
- Förderung einer lokalen Willkommens- und Anerkennungskultur für Zugewanderte und geflüchtete Menschen
- Förderung von Dialogformaten innerhalb der Aufnahmegesellschaft
- Gezielte Förderung der Integration von Migrantinnen und migrantischen Familien

Darauf müssen Sie achten:
- Antragsschluss ist der 31.10. des dem Projektbeginn vorangegangenen Jahres.
- Das Projekt muss eines der Ziele aus dem Landesintegrationskonzept beinhalten.
- Es ist eine Benennung von Indikatoren erforderlich, die einen Rückschluss auf die Zielerreichung des Projektes ermöglichen.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Übersicht
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Vereine und Verbände
- Migrantenorganisationen
Was wird gefördert?
- Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten, insbesondere geflüchteter Menschen
- Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation, Integration und Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen
- Förderung der interkulturellen Begegnung und Verständigung
- Interkulturelle Bildung und Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten
- Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus
- Förderung einer lokalen Willkommens- und Anerkennungskultur für Zugewanderte und geflüchtete Menschen
- Förderung von Dialogformaten innerhalb der Aufnahmegesellschaft
- Gezielte Förderung der Integration von Migrantinnen und migrantischen Familien

Darauf müssen Sie achten:
- Antragsschluss ist der 31.10. des dem Projektbeginn vorangegangenen Jahres.
- Das Projekt muss eines der Ziele aus dem Landesintegrationskonzept beinhalten.
- Es ist eine Benennung von Indikatoren erforderlich, die einen Rückschluss auf die Zielerreichung des Projektes ermöglichen.
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