Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung aus dem Programm Sachsen-Anhalt STARK III ist, wie bereits in der vergangenen Förderperiode, der Demografiecheck. Durch ihn wird die nachhaltige Bestandssicherheit auf Grundlage der demografischen Entwicklung von Einrichtungen nachgewiesen.
Die Antragsteller müssen den Nachweis der nachhaltigen Bestandssicherheit bezogen auf den geplanten Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens im Rahmen der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren für die jeweilige Einrichtung vorlegen.
Die Bestätigungen des Demografiechecks haben bei den jeweils örtlich zuständigen Ämtern für Jugendhilfe (für Kindertageseinrichtungen) und beim Ministerium für Bildung (für Schulen) zu erfolgen.
Die Kindertageseinrichtungen müssen im gültigen Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und Schulen müssen im gültigen Schulentwicklungsplan enthalten sein.
Für die Antragsstichtage 2018 haben bereits positiv erteilte Demografiechecks weiterhin Bestand. Ein entsprechendes aktuelles Bestätigungsschreiben wird dennoch erteilt.
Hinweis für Schulen
Für den STARK III-Zeitraum 2014-2020 entsprechen die Anforderungen an die Mindestschülerzahlen denen des Förderzeitraums 2007-2013. Weiterhin gelten die Ausnahmen für Grundschulen im ELER-Gebiet, welche eine Abweichung von den Mindestschülerzahlen im Verlauf der Zweckbindungsfrist zulassen, wenn
- die Grundschule für die Sicherung der schulischen Daseinsvorsorge notwendig ist, da im Rahmen der in den Linienverkehr integrierten Schülerbeförderung keine andere Grundschule innerhalb einer zumutbaren Schulwegzeit erreichbar ist oder
- die Grundschule perspektivisch die einzige bestandssichere Grundschule im Gebiet der Einheits- oder Verbandsgemeinde ist.
Dokumente zum Demografiecheck
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