Hotline (kostenfrei)

SACHSEN-ANHALT STARK V
Unterstützung für Kommunen bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben

Dieses Förderprogramm hilft finanzschwachen Kommunen, in die Modernisierung ihrer Infrastruktur zu investieren. Finanziert wird es aus Mitteln des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.


Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.


 

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur:

  • Krankenhäuser
  • Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne verhaltensbezogenen Lärm
  • Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechtem Umbau, Barriereabbau (auch im Öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung 
  • Informationstechnologie (zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels, beschränkt auf Kommunen in ländlichen Gebieten) Sollten Sie einen Antrag gemäß Abschnitt 1 Ziffer 2.1.1 d der Richtlinien stellen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Förderexperten.
  • energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturmaßnahmen
  • Luftreinhaltung

Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur:

  • Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird
  • energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
  • energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen der Weiterbildung
     

Ihre Vorteile

  • Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben 
  • die maximale Höhe der Zuwendung für antragsberechtigte Kommunen kann der Anlage 1 der Richtlinie entnommen werden
     

Was Sie beachten sollten

  • es können nur Investitionen zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben gefördert werden
  • Ausgaben, die ab dem 01.07.2015 getätigt wurden, sind förderfähig
  • Auszahlungsanträge für Zahlungstermine zum Quartalsende können spätestens bis zum 15.03., 15.06., 15.09. bzw. 15.11. eingereicht werden
  • eine Kombination von Zuwendungen aus den Programmen STARK III und STARK V im selben Vorhaben ist nicht möglich
  • die jeweils separate Finanzierung mit STARK III- und STARK V-Mitteln ist für abgrenzbare Teilvorhaben möglich
  • auf die Förderung durch den Bund und das Land ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung in geeigneter Form hinzuweisen, bei Fragen zu Gestaltungsvorlagen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater
     

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur:

  • Krankenhäuser
  • Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne verhaltensbezogenen Lärm
  • Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechtem Umbau, Barriereabbau (auch im Öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung 
  • Informationstechnologie (zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels, beschränkt auf Kommunen in ländlichen Gebieten) Sollten Sie einen Antrag gemäß Abschnitt 1 Ziffer 2.1.1 d der Richtlinien stellen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Förderexperten.
  • energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturmaßnahmen
  • Luftreinhaltung

Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur:

  • Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird
  • energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
  • energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen der Weiterbildung
     

Ihre Vorteile

  • Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben 
  • die maximale Höhe der Zuwendung für antragsberechtigte Kommunen kann der Anlage 1 der Richtlinie entnommen werden
     

Was Sie beachten sollten

  • es können nur Investitionen zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben gefördert werden
  • Ausgaben, die ab dem 01.07.2015 getätigt wurden, sind förderfähig
  • Auszahlungsanträge für Zahlungstermine zum Quartalsende können spätestens bis zum 15.03., 15.06., 15.09. bzw. 15.11. eingereicht werden
  • eine Kombination von Zuwendungen aus den Programmen STARK III und STARK V im selben Vorhaben ist nicht möglich
  • die jeweils separate Finanzierung mit STARK III- und STARK V-Mitteln ist für abgrenzbare Teilvorhaben möglich
  • auf die Förderung durch den Bund und das Land ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung in geeigneter Form hinzuweisen, bei Fragen zu Gestaltungsvorlagen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater
     
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.