Spezifische Beratung um Impulse und Anregungen zur weiteren Entwicklung und Festigung sowie zur Stärkung der Wachstums-, Investitions-, und Innovationsfähigkeit zu vermitteln. Gefördert mit Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt.
+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
Die Förderung von Beratungsdienstleistungen wird mit der Richtlinienänderung noch einfacher. Die Neuerungen auf einen Blick:
+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Beratungshilfeprogramm
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhaltsowie Freiberufler, welche eine wirtschaftliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt ausüben,haben die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung einzureichen.
Nutzen Sie bitte hierfür die auf unserer Internetseite eingestellten Formulare www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/beraten/Beratungshilfeprogramm-fuer-unternehmen.html
Eine Checkliste zeigt Ihnen auf, welche geforderten Unterlagen und Nachweise Sie bei der IB einreichen sollten.
Sie sollten Ihren Antrag zwingend vor Beratungsbeginn stellen, eine Bewilligung ist nach Beginn einer Beratung nicht mehr möglich. Mit Bewilligung der Beratungsmaßnahme erhalten Sie einen Zuwendungs- und Beratungsvertrag von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, in dem Sie das Beratungsunternehmen mit der Durchführung der nunmehr bewilligten Beratung beauftragen.
Die Beratungen müssen durch externe Berater/Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die den Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung erbracht haben. Vor diesem Hintergrund prüft die IB in einem Gespräch den Leistungsstand und die Fachkompetenz der Berater/Beratungsunternehmen und nimmt diese im positiven Falle im Anschluss in den Beraterpool unter Nennung der jeweiligen Kompetenzen auf. Der Beraterpool steht Ihnen auf dieser Seite unter Downloads / Weitere zur Verfügung. Sollten Sie Unterstützung bei der Auswahl der BeraterInnen benötigen, sprechen Sie uns an. Je nach Spezifik Ihres Beratungsbedarfes, Branchenzuordnung oder Region können wir Ihnen eine Vorauswahl zur Verfügung stellen.
Um einen neuen Berater/Beratungsunternehmen in den Beraterpool aufnehmen zu können, ist die Vorlage eines Profils des Beraters/ Beratungsunternehmens erforderlich. Dieses sollte zeitgleich mit Einreichung des Antrags auf Förderung bei der IB vorgelegt werden. Nach Prüfung der Erfüllung der Eignungskriterien erfolgt zeitnah unter Einbeziehung von Fachexperten ein persönliches Gespräch mit dem Berater/Beratungsunternehmen zur Aufnahme in den Beraterpool.
Grundsätzlich können im Beratungshilfeprogramm des Landes Sachsen-Anhalt nur Unternehmen gefördert werden, die älter als zwei Jahre sind. Unternehmen, die jünger sind, müssen den Nachweis erbringen, dass die Bundesberatungsförderung (BAFA – Beratung für Jungunternehmen) bereits ausgeschöpft wurde, danach wäre die Nutzung des Beratungshilfeprogramms auch für jüngere Unternehmen möglich.
Ja, reichen Sie bitte mit Hilfe Ihres Beraters und unter Nutzung des Formulars „Anlage 1 – Beratungsinhalte und Beratungsplan" Ihren Beratungsbedarf ein. Der förderfähige Beratungsbedarf kann sich auf nachfolgend genannte Beratungsinhalte beziehen:
a) zur Organisationsoptimierung
b) zum Personalmanagement
c) zur Optimierung von Geschäftsprozessen
d) zur Stärkung des Innovationspotentials
e) zur Unternehmensübergabe
f) zur Anpassung an neue Markterfordernisse und deren Finanzierung
g) zur Digitalisierung und digitale Transformation
h) zur Erschließung neuer Märkte (In- und Ausland) sowie
i) zur Energie- und Umwelteffizienz.
Beachten Sie und Ihr Berater bitte, dass der/das Berater/Beratungsunternehmen zu den entsprechenden Kompetenzen gelistet sein muss (vgl. Angaben im Beraterpool).
Der Berater stellt Ihnen das Gesamthonorar (nicht nur den Eigenanteil) in Rechnung, kann aber nur die Zahlung des Eigenanteils verlangen. Die Differenz (Zuschuss) wird gemäß einer Abtretungsregelung im Zuwendungs- und Beratungsvertrag (Bewilligung) durch die IB direkt an den Berater überwiesen. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt, wenn die Abrechnungsunterlagen im Original bei der IB eingereicht und geprüft wurden.
Für die Einreichung der geplanten Beratungsmaßnahmen steht Ihnen auf der Internetseite der IB ein Formular „Anlage 1 – Beratungsinhalte und Beratungsplan zur Verfügung. Füllen Sie dieses Formular bitte gemeinsam mit Ihrem Berater aus und unterzeichnen Sie beide das Formular.
Für den Beratungsbericht gibt es keinen Standard. Wir bitten die Berater/ Beratungsunternehmen um individuelle Berichterstattung. Allerdings können reine Projektbeschreibungen oder Beratungsberichte in Form von Skizzen, lehrbuchartigen Ausführungen oder aus vorgefertigten Bestandteilen und aus gleichlautenden Passagen bestehende Texte nicht anerkannt werden.
Der Bericht soll die Ergebnisse in enger Anlehnung an die Maßnahmenplanung in angemessener Weise aufzeigen. Ausführliche Darstellungen (z. B. Gesprächsprotokolle, Kalkulationsschemata etc.) können ggf. als Anhang beigefügt werden. Auch hier bitten wir um die Bestätigung des Beratungsberichtes in Form der Unterschrift der Unternehmer/Geschäftsführer und des jeweiligen Beraters.
Basierend auf dem Beratungsplan bitten wir die Berater/Beratungsunternehmen in Zusammenarbeit mit Ihnen um die Orientierung auf folgende Grundelemente:
Mit den Abrechnungsunterlagen bitten wir auch um die Einreichung eines Zeitnachweises über die durchgeführten Beratungstagewerke (vgl. Formular Ziffer 7.a. Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis). Dieser Zeitnachweis kann auch Bestandteil des Beratungsberichtes sein.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Beratungshilfeprogramm
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhaltsowie Freiberufler, welche eine wirtschaftliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt ausüben,haben die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung einzureichen.
Nutzen Sie bitte hierfür die auf unserer Internetseite eingestellten Formulare www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/beraten/Beratungshilfeprogramm-fuer-unternehmen.html
Eine Checkliste zeigt Ihnen auf, welche geforderten Unterlagen und Nachweise Sie bei der IB einreichen sollten.
Sie sollten Ihren Antrag zwingend vor Beratungsbeginn stellen, eine Bewilligung ist nach Beginn einer Beratung nicht mehr möglich. Mit Bewilligung der Beratungsmaßnahme erhalten Sie einen Zuwendungs- und Beratungsvertrag von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, in dem Sie das Beratungsunternehmen mit der Durchführung der nunmehr bewilligten Beratung beauftragen.
Die Beratungen müssen durch externe Berater/Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die den Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung erbracht haben. Vor diesem Hintergrund prüft die IB in einem Gespräch den Leistungsstand und die Fachkompetenz der Berater/Beratungsunternehmen und nimmt diese im positiven Falle im Anschluss in den Beraterpool unter Nennung der jeweiligen Kompetenzen auf. Der Beraterpool steht Ihnen auf dieser Seite unter Downloads / Weitere zur Verfügung. Sollten Sie Unterstützung bei der Auswahl der BeraterInnen benötigen, sprechen Sie uns an. Je nach Spezifik Ihres Beratungsbedarfes, Branchenzuordnung oder Region können wir Ihnen eine Vorauswahl zur Verfügung stellen.
Um einen neuen Berater/Beratungsunternehmen in den Beraterpool aufnehmen zu können, ist die Vorlage eines Profils des Beraters/ Beratungsunternehmens erforderlich. Dieses sollte zeitgleich mit Einreichung des Antrags auf Förderung bei der IB vorgelegt werden. Nach Prüfung der Erfüllung der Eignungskriterien erfolgt zeitnah unter Einbeziehung von Fachexperten ein persönliches Gespräch mit dem Berater/Beratungsunternehmen zur Aufnahme in den Beraterpool.
Grundsätzlich können im Beratungshilfeprogramm des Landes Sachsen-Anhalt nur Unternehmen gefördert werden, die älter als zwei Jahre sind. Unternehmen, die jünger sind, müssen den Nachweis erbringen, dass die Bundesberatungsförderung (BAFA – Beratung für Jungunternehmen) bereits ausgeschöpft wurde, danach wäre die Nutzung des Beratungshilfeprogramms auch für jüngere Unternehmen möglich.
Ja, reichen Sie bitte mit Hilfe Ihres Beraters und unter Nutzung des Formulars „Anlage 1 – Beratungsinhalte und Beratungsplan" Ihren Beratungsbedarf ein. Der förderfähige Beratungsbedarf kann sich auf nachfolgend genannte Beratungsinhalte beziehen:
a) zur Organisationsoptimierung
b) zum Personalmanagement
c) zur Optimierung von Geschäftsprozessen
d) zur Stärkung des Innovationspotentials
e) zur Unternehmensübergabe
f) zur Anpassung an neue Markterfordernisse und deren Finanzierung
g) zur Digitalisierung und digitale Transformation
h) zur Erschließung neuer Märkte (In- und Ausland) sowie
i) zur Energie- und Umwelteffizienz.
Beachten Sie und Ihr Berater bitte, dass der/das Berater/Beratungsunternehmen zu den entsprechenden Kompetenzen gelistet sein muss (vgl. Angaben im Beraterpool).
Der Berater stellt Ihnen das Gesamthonorar (nicht nur den Eigenanteil) in Rechnung, kann aber nur die Zahlung des Eigenanteils verlangen. Die Differenz (Zuschuss) wird gemäß einer Abtretungsregelung im Zuwendungs- und Beratungsvertrag (Bewilligung) durch die IB direkt an den Berater überwiesen. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt, wenn die Abrechnungsunterlagen im Original bei der IB eingereicht und geprüft wurden.
Für die Einreichung der geplanten Beratungsmaßnahmen steht Ihnen auf der Internetseite der IB ein Formular „Anlage 1 – Beratungsinhalte und Beratungsplan zur Verfügung. Füllen Sie dieses Formular bitte gemeinsam mit Ihrem Berater aus und unterzeichnen Sie beide das Formular.
Für den Beratungsbericht gibt es keinen Standard. Wir bitten die Berater/ Beratungsunternehmen um individuelle Berichterstattung. Allerdings können reine Projektbeschreibungen oder Beratungsberichte in Form von Skizzen, lehrbuchartigen Ausführungen oder aus vorgefertigten Bestandteilen und aus gleichlautenden Passagen bestehende Texte nicht anerkannt werden.
Der Bericht soll die Ergebnisse in enger Anlehnung an die Maßnahmenplanung in angemessener Weise aufzeigen. Ausführliche Darstellungen (z. B. Gesprächsprotokolle, Kalkulationsschemata etc.) können ggf. als Anhang beigefügt werden. Auch hier bitten wir um die Bestätigung des Beratungsberichtes in Form der Unterschrift der Unternehmer/Geschäftsführer und des jeweiligen Beraters.
Basierend auf dem Beratungsplan bitten wir die Berater/Beratungsunternehmen in Zusammenarbeit mit Ihnen um die Orientierung auf folgende Grundelemente:
Mit den Abrechnungsunterlagen bitten wir auch um die Einreichung eines Zeitnachweises über die durchgeführten Beratungstagewerke (vgl. Formular Ziffer 7.a. Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis). Dieser Zeitnachweis kann auch Bestandteil des Beratungsberichtes sein.
Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationsentwicklung in Unternehmen
Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Unternehmen ausbauen, Arbeitsplätze schaffen, … Wachstum verlangt Investitionen. GRW-Zuschüsse unterstützen Unternehmer.
Finanzierungslücke? Wir beraten Sie gern. Über unsere Service-Hotline 0800 56 007 57 oder im persönlichen Gespräch an einem unserer Regionalsprechtage.