Eine Antragstellung für die „Energie-Härtefallhilfe I“ ist nicht mehr möglich.
Mit der „Energie-Härtefallhilfe I Sachsen-Anhalt 2023“ werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt, deren Existenz durch die Energiekostensteigerungen 2022 gefährdet ist und die aufgrund von besonderen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.
Die Förderung kann durch KMU (einschließlich Selbständige und Freiberufler im Haupterwerb) beantragt werden, die Strom und nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas - LPG) und leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) als Letztverbraucher nutzen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung "Härtefallhilfen für KMU" vom 14. März 2023
Pressemitteilung "Sachsen-Anhalt startet mit Härtefallhilfen für KMU" vom 30. März 2023
FAQ zur "Energie-Härtefallhilfe I Sachsen-Anhalt 2023"
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Selbstständige
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Betriebsmittel

Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarerer Zuschuss

Was Sie beachten sollten
- Verdreifachung der Energiepreise / Energiekosten im Betrachtungszeitraum
- Aus Energiepreis-/ Energiekostensteigerung resultierende Existenzgefährdung muss dargestellt werden (operativer Cash-Flow zweites Halbjahr 2022 zu zweitem Halbjahr 2021 mind. -25 %)
- Nachweis der Fortführungsfähigkeit durch Liquiditätsplan
Richtlinien/Merkblätter
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Selbstständige
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Betriebsmittel

Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarerer Zuschuss

Was Sie beachten sollten
- Verdreifachung der Energiepreise / Energiekosten im Betrachtungszeitraum
- Aus Energiepreis-/ Energiekostensteigerung resultierende Existenzgefährdung muss dargestellt werden (operativer Cash-Flow zweites Halbjahr 2022 zu zweitem Halbjahr 2021 mind. -25 %)
- Nachweis der Fortführungsfähigkeit durch Liquiditätsplan