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Sonderfonds Kulturveranstaltungen
Bundesprogramm

Der "Sonderfonds Kulturveranstaltungen" ergänzt die bereits bestehenden Corona-Hilfen. Bis zu 2,5 Mrd. Euro werden durch den Bund zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Die Veranstalter werden für Aufwände, die aus Corona-bedingten Absagen und Minderauslastungen entstehen, entschädigt.

Der "Sonderfonds Kulturveranstaltungen" unterstützt mit zwei Modulen:

Wirtschaftlichkeitshilfe

  • Zuschuss auf Einnahmen aus Ticketverkäufen 
  • gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können  
  • gilt für Veranstaltungen vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022/ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern vom 1. August 2021 bis 31. Dezember 2022

Ausfallabsicherung

  • Übernahme des größten Teils der Ausfallkosten für förderfähige Veranstaltungen bei coronabedingten Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen  
  • Planungssicherheit für Kulturveranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern  
  • gilt für Veranstaltungen vom 1. September 2021 bis 31. Dezember 2022

WICHTIG

  • Die Veranstaltungen müssen im Voraus registriert werden. 
     
  • Für die Beantragung der Ausfallabsicherung ist ein externer Dritter hinzuzuziehen.
     
  • Alle Informationen zum "Sonderfonds für Kulturveranstaltungen" finden Sie auf der gemeinsamen bundesweit geltenden Antragsplattform
    www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
     
  • Weitere Details sind in den FAQ des Bundes veröffentlicht.

Was Sie beachten sollten

  • Die Veranstaltungen müssen im Voraus registriert werden. Die Registrierung können Sie auf der Antragsplattform vornehmen.
  • Für die Beantragung der Ausfallabsicherung ist ein externer Dritter hinzuzuziehen.
  • Die Wirtschaftlichkeitshilfe wird gewährt für Veranstaltungen, die vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022 stattfinden (für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern vom 1. August 2021 bis 31. Dezember 2022).
  • Die Ausfallhilfe für mehr als 2.000 Teilnehmer wird gewährt für Veranstaltungen, die vom 1. September 2021 bis 31. Dezember 2022 stattfinden.
  • Für institutitionell geförderte Einrichtungen bzw. öffentliche Institutionen gelten teilweise besondere Regelungen, die in einem Leitfaden zusammengefasst wurden.
ÜBERSICHT

Der "Sonderfonds Kulturveranstaltungen" unterstützt mit zwei Modulen:

Wirtschaftlichkeitshilfe

  • Zuschuss auf Einnahmen aus Ticketverkäufen 
  • gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können  
  • gilt für Veranstaltungen vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022/ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern vom 1. August 2021 bis 31. Dezember 2022

Ausfallabsicherung

  • Übernahme des größten Teils der Ausfallkosten für förderfähige Veranstaltungen bei coronabedingten Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen  
  • Planungssicherheit für Kulturveranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern  
  • gilt für Veranstaltungen vom 1. September 2021 bis 31. Dezember 2022

WICHTIG

  • Die Veranstaltungen müssen im Voraus registriert werden. 
     
  • Für die Beantragung der Ausfallabsicherung ist ein externer Dritter hinzuzuziehen.
     
  • Alle Informationen zum "Sonderfonds für Kulturveranstaltungen" finden Sie auf der gemeinsamen bundesweit geltenden Antragsplattform
    www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
     
  • Weitere Details sind in den FAQ des Bundes veröffentlicht.

Was Sie beachten sollten

  • Die Veranstaltungen müssen im Voraus registriert werden. Die Registrierung können Sie auf der Antragsplattform vornehmen.
  • Für die Beantragung der Ausfallabsicherung ist ein externer Dritter hinzuzuziehen.
  • Die Wirtschaftlichkeitshilfe wird gewährt für Veranstaltungen, die vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022 stattfinden (für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern vom 1. August 2021 bis 31. Dezember 2022).
  • Die Ausfallhilfe für mehr als 2.000 Teilnehmer wird gewährt für Veranstaltungen, die vom 1. September 2021 bis 31. Dezember 2022 stattfinden.
  • Für institutitionell geförderte Einrichtungen bzw. öffentliche Institutionen gelten teilweise besondere Regelungen, die in einem Leitfaden zusammengefasst wurden.

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