Hotline (kostenfrei)

Sachsen-Anhalt
NGA-BREITBAND EFRE

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur flächendeckenden Erschließung unterversorgter Gebiete, um den Zugang zu sehr schnellen Breitbanddiensten  wesentlich zu verbessern (NGA-Breitbandzugangsnetze). Ziel ist es, die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie die Attraktivität der Wirtschaftsstandorte und der ländlichen Gebiete zu steigern. Auch Privathaushalte, Telearbeiter, kommunale Verwaltungen, Schulen und andere Stellen profitieren vom Ausbau.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Landkreise
  • Kommunale Zweckverbände

     

Was wird gefördert?

Projekte, die zur flächendeckenden Versorgung mit NGA Zugangsnetzen führen. Dabei werden folgende Modelle gefördert:

  • Wirtschaftlichkeitslücke: Ausgaben an privatrechtliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken bei diesen Betreibern für Investitionen in den Aufbau und den Betrieb von Breitbandstrukturen

  • Betreibermodell: Ausgaben für Investitionen als Bauherr einer zu errichtenden oder als Verfügungsberechtigter einer bereits bestehenden passiven Infrastruktur

  • Planungsleistungen: Ausgaben für Planungsleistungen durch zertifizierte Breitbandberatungsunternehmen (veröffentlicht auf www.breitband.sachsen-anhalt.de)

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bis zu 10 Mio. Euro für Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Ausgaben für Investitionen
    • bis zu 100.000 Euro für Ausgaben zur Erstellung von Machbarkeitsuntersuchungen
       
  • bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Planungsleistungen 

Was Sie beachten sollten

  • Eine Förderung durch den EFRE kann für Maßnahmen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Orten und Ortsteilen mit mehr als 20 000 Einwohnern gewährt werden
  • Gefördert werden zudem Maßnahmen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Vorrangstandorten für Industrie und Gewerbe in Orten oder Ortsteilen mit weniger als 20 000 Einwohnern
  • Sonstige Gewerbegebiete werden nur in Orten und Ortsteilen mit mehr als 10 000 Einwohnern gefördert
     
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Gebiete, in denen
    • bereits NGA-Netze mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s eines Netzbetreibers oder mehrerer Netzbetreiber vorhanden sind
    • nach Durchführung des Markterkundungsverfahrens kein Marktversagen festgestellt wurde und somit in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch den Aufbau eines NGA-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 30 MBit/s zu erwarten ist
       
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen > mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen gern über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Landkreise
  • Kommunale Zweckverbände

     

Was wird gefördert?

Projekte, die zur flächendeckenden Versorgung mit NGA Zugangsnetzen führen. Dabei werden folgende Modelle gefördert:

  • Wirtschaftlichkeitslücke: Ausgaben an privatrechtliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken bei diesen Betreibern für Investitionen in den Aufbau und den Betrieb von Breitbandstrukturen

  • Betreibermodell: Ausgaben für Investitionen als Bauherr einer zu errichtenden oder als Verfügungsberechtigter einer bereits bestehenden passiven Infrastruktur

  • Planungsleistungen: Ausgaben für Planungsleistungen durch zertifizierte Breitbandberatungsunternehmen (veröffentlicht auf www.breitband.sachsen-anhalt.de)

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bis zu 10 Mio. Euro für Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Ausgaben für Investitionen
    • bis zu 100.000 Euro für Ausgaben zur Erstellung von Machbarkeitsuntersuchungen
       
  • bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Planungsleistungen 

Was Sie beachten sollten

  • Eine Förderung durch den EFRE kann für Maßnahmen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Orten und Ortsteilen mit mehr als 20 000 Einwohnern gewährt werden
  • Gefördert werden zudem Maßnahmen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Vorrangstandorten für Industrie und Gewerbe in Orten oder Ortsteilen mit weniger als 20 000 Einwohnern
  • Sonstige Gewerbegebiete werden nur in Orten und Ortsteilen mit mehr als 10 000 Einwohnern gefördert
     
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Gebiete, in denen
    • bereits NGA-Netze mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s eines Netzbetreibers oder mehrerer Netzbetreiber vorhanden sind
    • nach Durchführung des Markterkundungsverfahrens kein Marktversagen festgestellt wurde und somit in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch den Aufbau eines NGA-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 30 MBit/s zu erwarten ist
       
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen > mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
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Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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