Hotline (kostenfrei)

SACHSEN-ANHALT MUT
Das IB-Mittelstandsdarlehen

Leichteren Zugang zu Fremdkapital ermöglichen, Investitionen finanzieren, Aufträge vorfinanzieren  und damit Unternehmungen voranbringen. Mit dem "IB-Mittelstandsdarlehen" kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation abgesichert werden.

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Auftragsvorfinanzierung
  • anderweitige Betriebsausgaben

Ihre Vorteile

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Mio. Euro)
  • Laufzeit: max. 15 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei

Was Sie beachten sollten

  • keine Ablösung bestehender Darlehen
  • keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer
  • bei Existenzgründern muss die Selbständigkeit auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Haupterwerb des Gründers darstellen
  • Folgeantrag erst nach 6 Monaten möglich
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

1,95 %
LAUFZEIT / ZINSBINDUNG
5 Jahre; 10 Jahre; 15 Jahre
RATINGKLASSE
1 - 5
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
1,97 % (0 - 2 Freijahre)

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

4,75 %
LAUFZEIT / ZINSBINDUNG
5 Jahre; 10 Jahre; 15 Jahre
RATINGKLASSE
10 - 14
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
4,85 % (0 - 2 Freijahre)

Gültig ab: 1. Juli 2023

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

2,95 %
LAUFZEIT / ZINSBINDUNG
5 Jahre; 10 Jahre, 15 Jahre
RATINGKLASSE
6 -9
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
2,99 % (0 - 2 Freijahre)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfi-nanzierungen bereitzustellen.

- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäi-schen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäi-schen Sozialfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit den allgemeinen Best-immungen über den Europäischen Fonds für regiona-le Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschafts-fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. EU Nr. L347 vom 20.12.2013, S. 347) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die hierzu von der EU-Kommission verabschiedeten Delegierten und Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung

- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwick-lung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäfti-gung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. EU Nr. L347 vom 20.12.2013, S. 289) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die hierzu von der EU-Kommission verabschiedeten Delegierten und Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung

- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis"-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013)

Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäi-schen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, insbesondere für:

a) Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)

b) Ausgaben im Zusammenhang mit Auftragsvorfinan-zierung

c) Betriebsmittel/-ausgaben

d) Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation bei bestehenden Unternehmen mit gegebener Kapi-taldienstfähigkeit

Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.

- zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes,

- für die Vorfinanzierung von Zuschüssen sowie der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer,

- an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind,

- für exportbezogene Tätigkeiten.

- Ein Darlehen kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, welches sich nicht in wirtschaftli-chen Schwierigkeiten (im Sinne der jeweils gültigen Definition der EU-Kommission) befindet.

- Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.

- Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.

- Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. Euro.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

a) Zinssatz und Zinsverbilligung

Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes. Die jeweils gülti-gen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investiti-onsbank veröffentlicht.

Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die

Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis"-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013) dar.

Der maximal zulässige Beihilfewert der Zinsverbilli-gung beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterver-kehrs tätig sind. Der genaue Beihilfewert der Zinsver-billigung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer „De-minimis"-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich.

Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).

Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslauf-zeit, jedoch in der Regel max. zehn Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.

b) Laufzeit und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Tilgung und Zinszahlung

Die Darlehen können bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.

Zinszahlungen sind jeweils monatlich und nachträg-lich zu leisten.

Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.

d) Besicherung

Die Besicherung der Darlehen erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.

e) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensver-trages seitens der IB.

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.

Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationel-len Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

Stand: Januar 2017

Liebe Kundinnen und Kunden, gern können Sie Ihre unterzeichneten Antragsunterlagen direkt per E-Mail einsenden. Nutzen Sie bitte diese Adresse: darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de  
Einige wenige Bestandteile benötigen wir im Original. Diese, wie zum Beispiel die Unterschriftenkarte, fordern wir zum gegebenen Zeitpunkt als Original bei Ihnen ab. 
Bitte nutzen Sie zum Einreichen per E-Mail als Datei-Format ein PDF für jedes einzelne Dokument und achten Sie auf die Dateigröße. Wir können Datenmengen bis 10 MB problemlos verarbeiten.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Fragen und Anworten auf Ihre Fragen zum Programm Sachsen-Anhalt MUT

Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer. Die Betriebsstätte, in der das zu finanzierende Vorhaben umgesetzt wird, muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Der Finanzierungsempfänger muss der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen, d. h. im Wesentlichen dass weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Bilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
Das antragstellende Unternehmen verliert bzw. erwirbt den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.
Der Antrag ist vom Kreditnehmer auf dem vorgesehenen Vordruck zu stellen und zu unterschreiben. Danach ist der Antrag zusammen mit allen gemäß Checkliste erforderlichen Angaben und Unterlagen der IB zuzuleiten.

Grundsätzlich beteiligen wir bei den Darlehensprogrammen die Hausbank. Die Investitionsbank kann nur bei Vorlage einer Stellungnahme der Hausbank eine Finanzierungslücke schließen oder die komplette Finanzierung übernehmen.

Nein, optional können bis zu zwei Tilgungsfreijahre gewählt werden.

Nein, es ist keine zwingende Voraussetzung. Eingebrachte Eigenmittel fließen positiv in die Bonitätsbeurteilung bzw. Kreditentscheidung mit ein.
Da wir eine Nettofinanzierung darstellen, muss der Antragsteller beachten, dass die Mehrwertsteuer für die zu finanzierenden Investitionen selbst bzw. anderweitig erbracht werden muss.

Es wird in der Regel eine angemessene Inhaber- bzw. Gesellschafterhaftung verlangt. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann individuell gefordert werden.

Nein, auch Existenzgründer können über diese Programme ein Darlehen aufnehmen. Im Bereich bis 500 TEUR wird den Gründern eine andere Finanzierungsmöglichkeit, wie „Sachsen-Anhalt IMPULS – Das Gründungsdarlehen“ angeboten. Bitte lassen Sie sich dazu über unsere kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 beraten.

Ja, wenn eine Gewerbeanmeldung vorliegt, die Genossenschaft gewinnorientiert ausgerichtet ist und der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen in ihrer jeweiligen Fassung entspricht (siehe Frage1).

Nein, es sind keine Sondertilgungen möglich, aber vollständige Ablösungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ja, auch Fahrzeuge für Transportunternehmen können finanziert werden. Für diese Vorhaben wird aber ein beihilfefreier, also höherer Zinssatz vereinbart.

Nein, aber man kann die laufenden Kosten durch eine Betriebsmittelfinanzierung oder eine Auftragsvorfinanzierung für zukünftige Lieferungs- und Leistungsverträge darstellen.

Wenn der Finanzierungsantrag bei uns eingegangen ist, können auf eigenes wirtschaftliches Risiko Aufträge (Lieferungs- und Leistungsverträge) ausgelöst werden.

Stand: 6. Juli 2018

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Auftragsvorfinanzierung
  • anderweitige Betriebsausgaben

Ihre Vorteile

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Mio. Euro)
  • Laufzeit: max. 15 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei

Was Sie beachten sollten

  • keine Ablösung bestehender Darlehen
  • keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer
  • bei Existenzgründern muss die Selbständigkeit auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Haupterwerb des Gründers darstellen
  • Folgeantrag erst nach 6 Monaten möglich
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
KONDITIONEN

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

1,95 %
LAUFZEIT / ZINSBINDUNG
5 Jahre; 10 Jahre; 15 Jahre
RATINGKLASSE
1 - 5
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
1,97 % (0 - 2 Freijahre)

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

4,75 %
LAUFZEIT / ZINSBINDUNG
5 Jahre; 10 Jahre; 15 Jahre
RATINGKLASSE
10 - 14
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
4,85 % (0 - 2 Freijahre)

Gültig ab: 1. Juli 2023

NOMINALER ZINSSATZ P. A.

2,95 %
LAUFZEIT / ZINSBINDUNG
5 Jahre; 10 Jahre, 15 Jahre
RATINGKLASSE
6 -9
EFFEKTIVER ZINSSATZ P. A.
2,99 % (0 - 2 Freijahre)
SO FUNKTIONIERT’S

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfi-nanzierungen bereitzustellen.

- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäi-schen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäi-schen Sozialfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit den allgemeinen Best-immungen über den Europäischen Fonds für regiona-le Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschafts-fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. EU Nr. L347 vom 20.12.2013, S. 347) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die hierzu von der EU-Kommission verabschiedeten Delegierten und Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung

- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwick-lung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäfti-gung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. EU Nr. L347 vom 20.12.2013, S. 289) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die hierzu von der EU-Kommission verabschiedeten Delegierten und Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung

- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis"-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013)

Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäi-schen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, insbesondere für:

a) Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)

b) Ausgaben im Zusammenhang mit Auftragsvorfinan-zierung

c) Betriebsmittel/-ausgaben

d) Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation bei bestehenden Unternehmen mit gegebener Kapi-taldienstfähigkeit

Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.

- zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes,

- für die Vorfinanzierung von Zuschüssen sowie der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer,

- an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind,

- für exportbezogene Tätigkeiten.

- Ein Darlehen kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, welches sich nicht in wirtschaftli-chen Schwierigkeiten (im Sinne der jeweils gültigen Definition der EU-Kommission) befindet.

- Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.

- Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.

- Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. Euro.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

a) Zinssatz und Zinsverbilligung

Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes. Die jeweils gülti-gen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investiti-onsbank veröffentlicht.

Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die

Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis"-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013) dar.

Der maximal zulässige Beihilfewert der Zinsverbilli-gung beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterver-kehrs tätig sind. Der genaue Beihilfewert der Zinsver-billigung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer „De-minimis"-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich.

Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).

Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslauf-zeit, jedoch in der Regel max. zehn Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.

b) Laufzeit und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Tilgung und Zinszahlung

Die Darlehen können bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.

Zinszahlungen sind jeweils monatlich und nachträg-lich zu leisten.

Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.

d) Besicherung

Die Besicherung der Darlehen erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.

e) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensver-trages seitens der IB.

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.

Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationel-len Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

Stand: Januar 2017

DOWNLOADS

Liebe Kundinnen und Kunden, gern können Sie Ihre unterzeichneten Antragsunterlagen direkt per E-Mail einsenden. Nutzen Sie bitte diese Adresse: darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de  
Einige wenige Bestandteile benötigen wir im Original. Diese, wie zum Beispiel die Unterschriftenkarte, fordern wir zum gegebenen Zeitpunkt als Original bei Ihnen ab. 
Bitte nutzen Sie zum Einreichen per E-Mail als Datei-Format ein PDF für jedes einzelne Dokument und achten Sie auf die Dateigröße. Wir können Datenmengen bis 10 MB problemlos verarbeiten.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

FAQ

Fragen und Anworten auf Ihre Fragen zum Programm Sachsen-Anhalt MUT

Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer. Die Betriebsstätte, in der das zu finanzierende Vorhaben umgesetzt wird, muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Der Finanzierungsempfänger muss der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen, d. h. im Wesentlichen dass weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Bilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
Das antragstellende Unternehmen verliert bzw. erwirbt den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.
Der Antrag ist vom Kreditnehmer auf dem vorgesehenen Vordruck zu stellen und zu unterschreiben. Danach ist der Antrag zusammen mit allen gemäß Checkliste erforderlichen Angaben und Unterlagen der IB zuzuleiten.

Grundsätzlich beteiligen wir bei den Darlehensprogrammen die Hausbank. Die Investitionsbank kann nur bei Vorlage einer Stellungnahme der Hausbank eine Finanzierungslücke schließen oder die komplette Finanzierung übernehmen.

Nein, optional können bis zu zwei Tilgungsfreijahre gewählt werden.

Nein, es ist keine zwingende Voraussetzung. Eingebrachte Eigenmittel fließen positiv in die Bonitätsbeurteilung bzw. Kreditentscheidung mit ein.
Da wir eine Nettofinanzierung darstellen, muss der Antragsteller beachten, dass die Mehrwertsteuer für die zu finanzierenden Investitionen selbst bzw. anderweitig erbracht werden muss.

Es wird in der Regel eine angemessene Inhaber- bzw. Gesellschafterhaftung verlangt. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann individuell gefordert werden.

Nein, auch Existenzgründer können über diese Programme ein Darlehen aufnehmen. Im Bereich bis 500 TEUR wird den Gründern eine andere Finanzierungsmöglichkeit, wie „Sachsen-Anhalt IMPULS – Das Gründungsdarlehen“ angeboten. Bitte lassen Sie sich dazu über unsere kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 beraten.

Ja, wenn eine Gewerbeanmeldung vorliegt, die Genossenschaft gewinnorientiert ausgerichtet ist und der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen in ihrer jeweiligen Fassung entspricht (siehe Frage1).

Nein, es sind keine Sondertilgungen möglich, aber vollständige Ablösungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ja, auch Fahrzeuge für Transportunternehmen können finanziert werden. Für diese Vorhaben wird aber ein beihilfefreier, also höherer Zinssatz vereinbart.

Nein, aber man kann die laufenden Kosten durch eine Betriebsmittelfinanzierung oder eine Auftragsvorfinanzierung für zukünftige Lieferungs- und Leistungsverträge darstellen.

Wenn der Finanzierungsantrag bei uns eingegangen ist, können auf eigenes wirtschaftliches Risiko Aufträge (Lieferungs- und Leistungsverträge) ausgelöst werden.

Stand: 6. Juli 2018

Ihre Ansprechpartner

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

GEFÖRDERT DURCH

Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Kunden nutzen auch

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationsentwicklung in Unternehmen

CLEVER KOMBINIERT

Finanzierungslücke? Kombinieren Sie das IB-Mittelstandsdarlehen mit einem unserer zahlreichen Zuschuss- oder Darlehensprogramme. Wir beraten Sie gern. Über unsere Service-Hotline 0800 56 007 57 oder im persönlichen Gespräch an einem unserer Regionalsprechtage.