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Sachsen-Anhalt REIN
Förderung mobiler Luftreiniger in Einrichtungen der Jugendarbeit

Mit diesem Förderprogramm wird die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gefördert.


Eine Antragstellung für dieses Programm ist nicht mehr möglich.


 

Wer wird gefördert?

  • Träger der freien Jugendhilfe, welche Jugendzentren, Jugendräume, Jugendclubs und ähnliche feste oder mobile Einrichtungen betreiben, die überwiegend für Angebote nach den §§ 11, 12, 13 und 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genutzt werden

Was wird gefördert?

  • Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 3.000 Euro je Gerät 
  • Zusätzlich bis zu 2.000 Euro je Gerät als Festbetragsfinanzierung für die Erstinstallation, Einweisung, Wartung und die Anschaffung von Ersatzfiltern
     

Was Sie beachten sollten

  • Es ist nur ein Gerät je Raum förderfähig
  • Zweckbindungsfrist von 5 Jahren
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Träger der freien Jugendhilfe, welche Jugendzentren, Jugendräume, Jugendclubs und ähnliche feste oder mobile Einrichtungen betreiben, die überwiegend für Angebote nach den §§ 11, 12, 13 und 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genutzt werden

Was wird gefördert?

  • Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 3.000 Euro je Gerät 
  • Zusätzlich bis zu 2.000 Euro je Gerät als Festbetragsfinanzierung für die Erstinstallation, Einweisung, Wartung und die Anschaffung von Ersatzfiltern
     

Was Sie beachten sollten

  • Es ist nur ein Gerät je Raum förderfähig
  • Zweckbindungsfrist von 5 Jahren

Ihre Ansprechpartner

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

GEFÖRDERT DURCH