Hotline (kostenfrei)

Mobile Videokonferenzsysteme

Mit dem Förderprogramm „Mobile Videokonferenzsysteme“ erhalten Schulträger in Sachsen-Anhalt finanzielle Hilfe bei der Ausstattung ihrer Schulen mit mobilen Videokonferenzsystemen. Diese werden für die Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht sowie zur Durchführung von Videokonferenzen benötigt. 


Bitte beachten Sie die Bekanntmachung der technischen Änderung zur Richtlinie.


Bitte beachten Sie die aktualisierte Vorlage für die Gliederung des Nutzungskonzeptes.


 

Wer wird gefördert?

  • Träger der staatlich kontrollierten Bildung von 
    • allgemein- und berufsbildenden kommunalen Schulen 
    • Schulen in freier Trägerschaft 
    • Pflegeschule

Was wird gefördert?

  • Beschaffung mobiler Videokonferenzsysteme
    • Hardwarekomponenten
    • Software inkl. Lizenzen 
    • Lieferkosten
    • Kosten für Installations- und Montagearbeiten
  • Personalausgaben für die Einrichtung der Systeme

Ihre Vorteile

  • Vollfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderung von Personalkosten, sofern diese nicht über öffentliche Mittel finanziert werden

Was Sie beachten sollten

  • Antragstellung bis zum 31. Juli 2023 sowie zum 31. August 2023
  • Abschluss des Vorhabens und Einreichung des Auszahlungsantrages/Verwendungsnachweises bis zum 30. September 2023 
  • Technische und funktionelle Anforderungen an die Systeme sind in der Anlage 1 zur Richtlinie definiert
  • Die maximale Zuwendungshöhe je Schulträger ist in Anlage 2 zur Richtlinie festgelegt
  • Personalausgaben sind förderfähig, wenn diese nicht aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Träger der staatlich kontrollierten Bildung von 
    • allgemein- und berufsbildenden kommunalen Schulen 
    • Schulen in freier Trägerschaft 
    • Pflegeschule

Was wird gefördert?

  • Beschaffung mobiler Videokonferenzsysteme
    • Hardwarekomponenten
    • Software inkl. Lizenzen 
    • Lieferkosten
    • Kosten für Installations- und Montagearbeiten
  • Personalausgaben für die Einrichtung der Systeme

Ihre Vorteile

  • Vollfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderung von Personalkosten, sofern diese nicht über öffentliche Mittel finanziert werden

Was Sie beachten sollten

  • Antragstellung bis zum 31. Juli 2023 sowie zum 31. August 2023
  • Abschluss des Vorhabens und Einreichung des Auszahlungsantrages/Verwendungsnachweises bis zum 30. September 2023 
  • Technische und funktionelle Anforderungen an die Systeme sind in der Anlage 1 zur Richtlinie definiert
  • Die maximale Zuwendungshöhe je Schulträger ist in Anlage 2 zur Richtlinie festgelegt
  • Personalausgaben sind förderfähig, wenn diese nicht aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden
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