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SACHSEN-ANHALT IMPULS
IB-Mezzaninedarlehen für Gründungen

Geschäftsideen verwirklichen, unternehmerische Entscheidungen treffen, erfolgreich in die Selbständigkeit starten. Die Investitionsbank unterstützt mit dem Gründungsdarlehen Erfolg versprechende Gründungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • Kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
  • Freiberufler bis 5 Jahre nach Gründung

Was wird gefördert?

  • Investitionen (z. B. Baumaßnahmen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

  • Auftragsvorfinanzierung

  • Betriebsmittel/-ausgaben

Ihre Vorteile

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 10.000 Euro, max. 500.000 Euro)

Was Sie beachten sollten

  • keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten

  • keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer

  • keine Finanzierung in Frühphasen forschungsorientierter Unternehmen

  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

NOMINALER ZINSSATZ P.A.

6,95 %
LAUFZEIT
10 Jahre; 15 Jahre
ZINSBINDUNG
10 Jahre
RATINGKLASSE
1-14
EFFEKTIVER ZINSSATZ P.A.
7,18 % (5 Freijahre)

Gültig ab: 1. Juli 2023

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Mit der Förderung soll erreicht werden, dass sich Unternehmensgründer und innovative junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Insbesondere Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter aus den Hochschulen sowie Mitarbeiter sonstiger wissenschaftlicher Einrichtungen sollen ermutigt und in die Lage versetzt werden, technologie- und wissensintensive Unternehmensgründungen vorzunehmen.

Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen und eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen begegnet werden.

Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäi-schen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. EU Nr. L347 vom 20.12.2013, S. 347) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die hierzu von der EU-Kommission verabschie-deten Delegierten und Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen
  • der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. EU Nr. L347 vom 20.12.2013, S. 289) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die hierzu von der EU-Kommission verabschiedeten Delegierten und Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung
  • der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L187 vom 26.06.2014, S. 1)

Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die zudem eine technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmensgründung vornehmen wollen oder vorgenommen haben.

Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine Unternehmen in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.

Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für

  • die Markterschließung und Markteinführung eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung aus einem Entwicklungsprozess bis zur Generierung der für den Kapitaldienst ausreichenden Umsätze
  • Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel/-ausgaben

Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.

  • zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes
  • für die Vorfinanzierung von Zuschüssen sowie der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer
  • an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind
  • für exportbezogene Tätigkeiten
  • Ein Darlehen kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, welches sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne der jeweils gültigen Definition der EU-Kommission) befindet.
  • Der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation und der fachlichen Eignung muss erbracht werden.
  • Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) vorzulegen.
  • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.
  • Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt 500.000 Euro.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

a) Zinssatz und Zinsverbilligung

Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes. Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.

Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. 10 Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.

b) Laufzeit und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 %.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Tilgung und Zinszahlung

Das Darlehen wird mit fünf tilgungsfreien Jahren gewährt.

Zinszahlungen sind jeweils monatlich und nachträglich zu leisten.

Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.

Um den eigenkapitalähnlichen Charakter der Finanzierung zu erreichen, wird ein Rangrücktritt der Forderungen der IB im Falle einer Insolvenz vereinbart.

d) Besicherung

Die Besicherung der Darlehen erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter.

e) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.

Die Zuwendungen sind gemäß Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und unterliegen nicht der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, soweit sie die Voraussetzungen dieser Verordnung unmittelbar erfüllen.

Beihilfefähig sind ausschließlich nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt, die noch keine Gewinne an die Anteilseigner ausgeschüttet haben und die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden. Bei beihilfefähigen Unternehmen, die nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, kann der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen seine Wirtschaftstätigkeit aufnimmt oder für seine Tätigkeit steuerpflichtig wird, als Beginn des beihilfefähigen Fünfjahreszeitraums erachtet werden.

Der maximal zulässige Beihilfewert darf einen Betrag von maximal 500.000 Euro nicht überschreiten. Die anzurechnende Beihilfe entspricht der Darlehenshöhe.

Es gelten die ergänzenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 gemäß Anhang dieser Vergabegrundsätze. Sofern diese Regelungen eingehalten werden, gelten die ggf. einschränkenden Bestimmungen der Vergabegrundsätze.

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.

Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission sowie der Europäische Rechnungshof sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

Liebe Kundinnen und Kunden, gern können Sie Ihre unterzeichneten Antragsunterlagen direkt per E-Mail einsenden. Nutzen Sie bitte diese Adresse: darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de  
Einige wenige Bestandteile benötigen wir im Original. Diese, wie zum Beispiel die Unterschriftenkarte, fordern wir zum gegebenen Zeitpunkt als Original bei Ihnen ab. 
Bitte nutzen Sie zum Einreichen per E-Mail als Datei-Format ein PDF für jedes einzelne Dokument und achten Sie auf die Dateigröße. Wir können Datenmengen bis 10 MB problemlos verarbeiten.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Fragen und Anworten auf Ihre Fragen zum Programm Sachsen-Anhalt IMPULS

Antragsberechtigt sind Existenzgründer. Freiberufler und bestehende Unternehmen bis zu fünf Jahren nach der Gründung können ebenfalls einen Antrag stellen.

Die Betriebsstätte, in der das zu finanzierende Vorhaben umgesetzt wird, muss in Sachsen-Anhalt liegen. Der Finanzierungsempfänger muss der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen, d. h. im Wesentlichen dass weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Bilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Der Antrag ist vom Kreditnehmer auf dem vorgesehenen Vordruck zu stellen und zu unterschreiben. Danach ist der Antrag zusammen mit allen gemäß Checkliste erforderlichen Angaben und Unterlagen der IB zuzuleiten. Diese Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter Downloads.

Grundsätzlich beteiligen wir bei den Darlehensprogrammen die Hausbank. Die Investitionsbank kann nur bei Vorlage einer Stellungnahme der Hausbank eine Finanzierungslücke schließen oder die komplette Finanzierung übernehmen.

Ja, ein schlüssiger Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan muss vorliegen. Eine Hilfe kann bei der Erstellung die Website für Gründer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sein: www.gruenderplattform.de

Nein, optional können bis zu zwei Tilgungsfreijahre gewählt werden.

Nein, es ist keine zwingende Voraussetzung. Eingebrachte Eigenmittel fließen positiv in die Bonitätsbeurteilung bzw. Kreditentscheidung mit ein.
Da wir eine Nettofinanzierung darstellen, muss der Antragsteller beachten, dass die Mehrwertsteuer für die zu finanzierenden Investitionen selbst bzw. anderweitig erbracht werden muss.

Es wird i. d. R. eine angemessene Inhaber- bzw. Gesellschafterhaftung verlangt. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann individuell gefordert werden.

Ja. Es kann auch die geplante Unternehmensgründung finanziert werden.

Nein, es sind keine Sondertilgungen möglich, aber vollständige Ablösungen sind gegen Zahlung einer

Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ja, auch Fahrzeuge für Transportunternehmen können finanziert werden. Für diese Vorhaben wird aber ein beihilfefreier, also höherer Zinssatz vereinbart.

Nein, aber man kann die laufenden Kosten durch eine Betriebsmittelfinanzierung oder eine Auftragsvorfinanzierung für zukünftige Lieferungs- und Leistungsverträge darstellen.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • Kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
  • Freiberufler bis 5 Jahre nach Gründung

Was wird gefördert?

  • Investitionen (z. B. Baumaßnahmen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

  • Auftragsvorfinanzierung

  • Betriebsmittel/-ausgaben

Ihre Vorteile

  • Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 10.000 Euro, max. 500.000 Euro)

Was Sie beachten sollten

  • keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten

  • keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer

  • keine Finanzierung in Frühphasen forschungsorientierter Unternehmen

  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

KONDITIONEN

NOMINALER ZINSSATZ P.A.

6,95 %
LAUFZEIT
10 Jahre; 15 Jahre
ZINSBINDUNG
10 Jahre
RATINGKLASSE
1-14
EFFEKTIVER ZINSSATZ P.A.
7,18 % (5 Freijahre)

Gültig ab: 1. Juli 2023

SO FUNKTIONIERT’S

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Mit der Förderung soll erreicht werden, dass sich Unternehmensgründer und innovative junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Insbesondere Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter aus den Hochschulen sowie Mitarbeiter sonstiger wissenschaftlicher Einrichtungen sollen ermutigt und in die Lage versetzt werden, technologie- und wissensintensive Unternehmensgründungen vorzunehmen.

Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen und eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen begegnet werden.

Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäi-schen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. EU Nr. L347 vom 20.12.2013, S. 347) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die hierzu von der EU-Kommission verabschie-deten Delegierten und Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen
  • der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. EU Nr. L347 vom 20.12.2013, S. 289) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die hierzu von der EU-Kommission verabschiedeten Delegierten und Durchführungsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung
  • der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L187 vom 26.06.2014, S. 1)

Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die zudem eine technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmensgründung vornehmen wollen oder vorgenommen haben.

Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine Unternehmen in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.

Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für

  • die Markterschließung und Markteinführung eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung aus einem Entwicklungsprozess bis zur Generierung der für den Kapitaldienst ausreichenden Umsätze
  • Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel/-ausgaben

Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.

  • zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes
  • für die Vorfinanzierung von Zuschüssen sowie der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer
  • an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind
  • für exportbezogene Tätigkeiten
  • Ein Darlehen kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, welches sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne der jeweils gültigen Definition der EU-Kommission) befindet.
  • Der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation und der fachlichen Eignung muss erbracht werden.
  • Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) vorzulegen.
  • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.
  • Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt 500.000 Euro.

Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.

In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.

a) Zinssatz und Zinsverbilligung

Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes. Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.

Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. 10 Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.

b) Laufzeit und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 %.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Tilgung und Zinszahlung

Das Darlehen wird mit fünf tilgungsfreien Jahren gewährt.

Zinszahlungen sind jeweils monatlich und nachträglich zu leisten.

Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.

Um den eigenkapitalähnlichen Charakter der Finanzierung zu erreichen, wird ein Rangrücktritt der Forderungen der IB im Falle einer Insolvenz vereinbart.

d) Besicherung

Die Besicherung der Darlehen erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter.

e) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.

Die Zuwendungen sind gemäß Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und unterliegen nicht der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, soweit sie die Voraussetzungen dieser Verordnung unmittelbar erfüllen.

Beihilfefähig sind ausschließlich nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt, die noch keine Gewinne an die Anteilseigner ausgeschüttet haben und die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden. Bei beihilfefähigen Unternehmen, die nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, kann der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen seine Wirtschaftstätigkeit aufnimmt oder für seine Tätigkeit steuerpflichtig wird, als Beginn des beihilfefähigen Fünfjahreszeitraums erachtet werden.

Der maximal zulässige Beihilfewert darf einen Betrag von maximal 500.000 Euro nicht überschreiten. Die anzurechnende Beihilfe entspricht der Darlehenshöhe.

Es gelten die ergänzenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 gemäß Anhang dieser Vergabegrundsätze. Sofern diese Regelungen eingehalten werden, gelten die ggf. einschränkenden Bestimmungen der Vergabegrundsätze.

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.

Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission sowie der Europäische Rechnungshof sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

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Liebe Kundinnen und Kunden, gern können Sie Ihre unterzeichneten Antragsunterlagen direkt per E-Mail einsenden. Nutzen Sie bitte diese Adresse: darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de  
Einige wenige Bestandteile benötigen wir im Original. Diese, wie zum Beispiel die Unterschriftenkarte, fordern wir zum gegebenen Zeitpunkt als Original bei Ihnen ab. 
Bitte nutzen Sie zum Einreichen per E-Mail als Datei-Format ein PDF für jedes einzelne Dokument und achten Sie auf die Dateigröße. Wir können Datenmengen bis 10 MB problemlos verarbeiten.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

FAQ

Fragen und Anworten auf Ihre Fragen zum Programm Sachsen-Anhalt IMPULS

Antragsberechtigt sind Existenzgründer. Freiberufler und bestehende Unternehmen bis zu fünf Jahren nach der Gründung können ebenfalls einen Antrag stellen.

Die Betriebsstätte, in der das zu finanzierende Vorhaben umgesetzt wird, muss in Sachsen-Anhalt liegen. Der Finanzierungsempfänger muss der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen, d. h. im Wesentlichen dass weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Bilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Der Antrag ist vom Kreditnehmer auf dem vorgesehenen Vordruck zu stellen und zu unterschreiben. Danach ist der Antrag zusammen mit allen gemäß Checkliste erforderlichen Angaben und Unterlagen der IB zuzuleiten. Diese Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter Downloads.

Grundsätzlich beteiligen wir bei den Darlehensprogrammen die Hausbank. Die Investitionsbank kann nur bei Vorlage einer Stellungnahme der Hausbank eine Finanzierungslücke schließen oder die komplette Finanzierung übernehmen.

Ja, ein schlüssiger Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan muss vorliegen. Eine Hilfe kann bei der Erstellung die Website für Gründer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sein: www.gruenderplattform.de

Nein, optional können bis zu zwei Tilgungsfreijahre gewählt werden.

Nein, es ist keine zwingende Voraussetzung. Eingebrachte Eigenmittel fließen positiv in die Bonitätsbeurteilung bzw. Kreditentscheidung mit ein.
Da wir eine Nettofinanzierung darstellen, muss der Antragsteller beachten, dass die Mehrwertsteuer für die zu finanzierenden Investitionen selbst bzw. anderweitig erbracht werden muss.

Es wird i. d. R. eine angemessene Inhaber- bzw. Gesellschafterhaftung verlangt. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann individuell gefordert werden.

Ja. Es kann auch die geplante Unternehmensgründung finanziert werden.

Nein, es sind keine Sondertilgungen möglich, aber vollständige Ablösungen sind gegen Zahlung einer

Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ja, auch Fahrzeuge für Transportunternehmen können finanziert werden. Für diese Vorhaben wird aber ein beihilfefreier, also höherer Zinssatz vereinbart.

Nein, aber man kann die laufenden Kosten durch eine Betriebsmittelfinanzierung oder eine Auftragsvorfinanzierung für zukünftige Lieferungs- und Leistungsverträge darstellen.

Ihre Ansprechpartner

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