Kulturfonds Energie
Bundesprogramm
Der "Kulturfonds Energie" unterstützt Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende bei einer Mehrbelastung infolge gestiegener Energiekosten. Durch den Bund werden hierfür bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.
Eine Antragstellung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 möglich.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung vom 15. Februar 2023
"Kulturfonds Energie des Bundes ist online" - Pressemitteilung vom 15. März 2023
"Bund und Länder machen Weg frei für die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes" - Pressemitteilung vom 3. Mai 2023
"Kulturfonds Energie des Bundes entlastet Kultureinrichtungen und -Veranstaltungen"
Wer wird gefördert?
- Kultureinrichtungen
- Kulturveranstaltende
Was wird gefördert?
- Mehrbedarf an Energiekosten
- Kosten für Gas, Fernwärme sowie netzbezogenen Strom
Wichtig
- Alle Informationen zum Kulturfonds Energie finden Sie auf der Bundesplattform: www.kulturfonds-energie.de
- Antworten auf Fragen zum Programm und weitere Details sind in den FAQ des Bundes veröffentlicht.
Was Sie beachten sollten
- Anträge müssen innerhalb der in den FAQ spezifizierten Fristen gestellt werden.
- Für Kultureinrichtungen: Berechnung der förderfähigen Kosten über eine Förderquote.
- Informationen über die Berechnung werden auf der Antragsplattform des Bundes bereitgestellt. - Für Kulturveranstaltende: Förderfähige Kosten als Festbetrag, abhängig von maximaler Kapazität des Veranstaltungsortes.
ÜBERSICHT
Wer wird gefördert?
- Kultureinrichtungen
- Kulturveranstaltende
Was wird gefördert?
- Mehrbedarf an Energiekosten
- Kosten für Gas, Fernwärme sowie netzbezogenen Strom
Wichtig
- Alle Informationen zum Kulturfonds Energie finden Sie auf der Bundesplattform: www.kulturfonds-energie.de
- Antworten auf Fragen zum Programm und weitere Details sind in den FAQ des Bundes veröffentlicht.
Was Sie beachten sollten
- Anträge müssen innerhalb der in den FAQ spezifizierten Fristen gestellt werden.
- Für Kultureinrichtungen: Berechnung der förderfähigen Kosten über eine Förderquote.
- Informationen über die Berechnung werden auf der Antragsplattform des Bundes bereitgestellt. - Für Kulturveranstaltende: Förderfähige Kosten als Festbetrag, abhängig von maximaler Kapazität des Veranstaltungsortes.