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Bergbausanierung
Neue wirtschaftliche Impulse setzen

Aus dem Altbergbau resultierende Gefahren und Schäden beseitigen, Risiken aus dem Klimawandel für altbergbauliche Anlagen minimieren, durch Restrukturierungsmaßnahmen die Umweltsituation verbessern. Investitionen in die Sanierung von einstigen Bergbaustandorten ermöglichen neue wirtschaftliche Aktivitäten in den Regionen – gefördert durch dieses Programm.


Eine Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich.


 

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?

  • Sanierungsmaßnahmen (z. B. Beseitigung von Gefahren aus dem unter- und obertägigen Bergbau, Anlagen in und an Gewässern zweiter Ordnung im Zusammenhang mit Wasserlösestollen, Konzeptplanungen im Zusammenhang mit einer Risikobewertung ausgewählter Wasserlösestollen)

Ihre Vorteile

  • Zuschuss bis zur vollen Höhe der förderfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten

  • eine erhebliche Gefahr muss durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden
     
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?

  • Sanierungsmaßnahmen (z. B. Beseitigung von Gefahren aus dem unter- und obertägigen Bergbau, Anlagen in und an Gewässern zweiter Ordnung im Zusammenhang mit Wasserlösestollen, Konzeptplanungen im Zusammenhang mit einer Risikobewertung ausgewählter Wasserlösestollen)

Ihre Vorteile

  • Zuschuss bis zur vollen Höhe der förderfähigen Ausgaben

Was Sie beachten sollten

  • eine erhebliche Gefahr muss durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden
     
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
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Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)