Geschäftsideen verwirklichen, unternehmerische Entscheidungen treffen, erfolgreich in die Selbständigkeit starten. Die Investitionsbank unterstützt mit dem Gründungsdarlehen Erfolg versprechende Gründungsvorhaben.
Investitionen (z. B. Baumaßnahmen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Auftragsvorfinanzierung
Betriebsmittel/-ausgaben
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 10.000 Euro, max. 500.000 Euro)
keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer
keine Finanzierung in Frühphasen forschungsorientierter Unternehmen
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
Stand: 16.01.2017
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen soll erreicht werden, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen.
Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für
Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.
Ein Darlehen kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, welches sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne der jeweils gültigen Definition der EU-Kommission) befindet.
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
a) Zinssatz und Zinsverbilligung
Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes. Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.
Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. Vergabegrundsätze IMPULS Gründungsdarlehen (Stand Januar 2017) Seite 2 von 2
1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013) dar. Der maximal zulässige Beihilfewert der Zinsverbilligung beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind. Der genaue Beihilfewert der Zinsverbilligung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer De-minimis-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich.
Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).
Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. 10 Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.
b) Laufzeit und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Der Auszahlungskurs beträgt 100 %.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Tilgung und Zinszahlung
Die Darlehen können bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Zinszahlungen sind jeweils monatlich nachträglich zu leisten.
Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.
d) Besicherung
Die Besicherung der Darlehen erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.
d) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.
Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission sowie der Europäische Rechnungshof sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer. Freiberufler und bestehende Unternehmen bis zu fünf Jahren nach der Gründung können ebenfalls einen Antrag stellen.
Die Betriebsstätte, in der das zu finanzierende Vorhaben umgesetzt wird, muss in Sachsen-Anhalt liegen. Der Finanzierungsempfänger muss der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen, d. h. im Wesentlichen dass weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Bilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
Der Antrag ist vom Kreditnehmer auf dem vorgesehenen Vordruck zu stellen und zu unterschreiben. Danach ist der Antrag zusammen mit allen gemäß Checkliste erforderlichen Angaben und Unterlagen der IB zuzuleiten. Diese Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter Downloads.
Grundsätzlich beteiligen wir bei den Darlehensprogrammen die Hausbank. Die Investitionsbank kann nur bei Vorlage einer Stellungnahme der Hausbank eine Finanzierungslücke schließen oder die komplette Finanzierung übernehmen.
Ja, ein schlüssiger Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan muss vorliegen. Eine Hilfe kann bei der Erstellung die Website für Gründer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sein: www.gruenderplattform.de
Nein, optional können bis zu zwei Tilgungsfreijahre gewählt werden.
Nein, es ist keine zwingende Voraussetzung. Eingebrachte Eigenmittel fließen positiv in die Bonitätsbeurteilung bzw. Kreditentscheidung mit ein.
Da wir eine Nettofinanzierung darstellen, muss der Antragsteller beachten, dass die Mehrwertsteuer für die zu finanzierenden Investitionen selbst bzw. anderweitig erbracht werden muss.
Es wird i. d. R. eine angemessene Inhaber- bzw. Gesellschafterhaftung verlangt. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann individuell gefordert werden.
Ja. Es kann auch die geplante Unternehmensgründung finanziert werden.
Nein, es sind keine Sondertilgungen möglich, aber vollständige Ablösungen sind gegen Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Ja, auch Fahrzeuge für Transportunternehmen können finanziert werden. Für diese Vorhaben wird aber ein beihilfefreier, also höherer Zinssatz vereinbart.
Nein, aber man kann die laufenden Kosten durch eine Betriebsmittelfinanzierung oder eine Auftragsvorfinanzierung für zukünftige Lieferungs- und Leistungsverträge darstellen.
Investitionen (z. B. Baumaßnahmen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Auftragsvorfinanzierung
Betriebsmittel/-ausgaben
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 10.000 Euro, max. 500.000 Euro)
keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer
keine Finanzierung in Frühphasen forschungsorientierter Unternehmen
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
Stand: 16.01.2017
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds unter Einbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Durch die Bereitstellung von Darlehen soll erreicht werden, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen.
Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für
Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.
Ein Darlehen kann nur von einem Unternehmen beantragt werden, welches sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne der jeweils gültigen Definition der EU-Kommission) befindet.
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
a) Zinssatz und Zinsverbilligung
Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes. Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.
Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. Vergabegrundsätze IMPULS Gründungsdarlehen (Stand Januar 2017) Seite 2 von 2
1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352 vom 24.12.2013) dar. Der maximal zulässige Beihilfewert der Zinsverbilligung beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind. Der genaue Beihilfewert der Zinsverbilligung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer De-minimis-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich.
Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).
Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. 10 Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.
b) Laufzeit und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Der Auszahlungskurs beträgt 100 %.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Tilgung und Zinszahlung
Die Darlehen können bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Zinszahlungen sind jeweils monatlich nachträglich zu leisten.
Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.
d) Besicherung
Die Besicherung der Darlehen erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.
d) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.
Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission sowie der Europäische Rechnungshof sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer. Freiberufler und bestehende Unternehmen bis zu fünf Jahren nach der Gründung können ebenfalls einen Antrag stellen.
Die Betriebsstätte, in der das zu finanzierende Vorhaben umgesetzt wird, muss in Sachsen-Anhalt liegen. Der Finanzierungsempfänger muss der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen, d. h. im Wesentlichen dass weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Bilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
Der Antrag ist vom Kreditnehmer auf dem vorgesehenen Vordruck zu stellen und zu unterschreiben. Danach ist der Antrag zusammen mit allen gemäß Checkliste erforderlichen Angaben und Unterlagen der IB zuzuleiten. Diese Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter Downloads.
Grundsätzlich beteiligen wir bei den Darlehensprogrammen die Hausbank. Die Investitionsbank kann nur bei Vorlage einer Stellungnahme der Hausbank eine Finanzierungslücke schließen oder die komplette Finanzierung übernehmen.
Ja, ein schlüssiger Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan muss vorliegen. Eine Hilfe kann bei der Erstellung die Website für Gründer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sein: www.gruenderplattform.de
Nein, optional können bis zu zwei Tilgungsfreijahre gewählt werden.
Nein, es ist keine zwingende Voraussetzung. Eingebrachte Eigenmittel fließen positiv in die Bonitätsbeurteilung bzw. Kreditentscheidung mit ein.
Da wir eine Nettofinanzierung darstellen, muss der Antragsteller beachten, dass die Mehrwertsteuer für die zu finanzierenden Investitionen selbst bzw. anderweitig erbracht werden muss.
Es wird i. d. R. eine angemessene Inhaber- bzw. Gesellschafterhaftung verlangt. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann individuell gefordert werden.
Ja. Es kann auch die geplante Unternehmensgründung finanziert werden.
Nein, es sind keine Sondertilgungen möglich, aber vollständige Ablösungen sind gegen Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Ja, auch Fahrzeuge für Transportunternehmen können finanziert werden. Für diese Vorhaben wird aber ein beihilfefreier, also höherer Zinssatz vereinbart.
Nein, aber man kann die laufenden Kosten durch eine Betriebsmittelfinanzierung oder eine Auftragsvorfinanzierung für zukünftige Lieferungs- und Leistungsverträge darstellen.
Starthilfe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen leisten, Geschäftsideen verwirklichen, der Gründerlandschaft Aufschwung verleihen.
Eigene Geschäftsideen verwirklichen, unternehmerische Entscheidungen treffen. Mit der Meistergründungsprämie wird Handwerksmeistern der Start in die Selbständigkeit erleichtert.
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