Eine Antragstellung im Programm Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE ist nicht mehr möglich.
Die Ansprechpartner für die Koordination STARK III, für die energetische Fachberatung sowie für Fragen zum Demografie-Check finden Sie auf www.starkiii.sachsen-anhalt.de/service/ansprechpartner/.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
a) Die einzelnen Ansätze des Ausgabenplanes dürfen um bis zu 20% überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann (AN-Best-GK Nr. 1.1/ANBest-P Nr. 1.2). Der im Zuwendungsbescheid ausgewiesene Gesamtkostenrahmen darf nicht überschritten werden.
Einzelne Ausgabenansätze sind im Sinne des Haushaltrechts die im Ausgabenplan angegebenen einzelnen Positionen (siehe Ziffer 4.1 im Zuwendungsbescheid).
Erst wenn Mehr- und Minderausgaben für einzelne Ausgabenansätze bei Einhaltung des genehmigten Gesamtkostenrahmens und Bauumfangs sowie der anerkannten baulichen Standards mehr als 20 % betragen, müssen Sie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Abweichungen anzeigen. Wurde der Landesbetrieb BLSA im Rahmen der Bauausführung beteiligt, ist auch dieser über die Abweichungen zu informieren.
b) Auch sind Änderungen zum bewilligten Finanzierungsplan z. B. dann anzuzeigen, wenn mit hinreichender Sicherheit erwartet wird, dass
c) Ergänzend zu den vorgenannten Mitteilungspflichten sind wesentliche/ erhebliche Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und ggf. dem Landesbetrieb BLSA mitzuteilen. Dies sind:
Bei Unsicherheit, ob es sich um eine wesentliche/ erhebliche Abweichung gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen handelt, ist es aus Sicht der Bewilligungsstelle zweckmäßig, dass sich der Zuwendungsempfänger mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und/oder bei Beteiligung des Landesbetrieb BLSA mit dessen Fachbereich 27 (auch telefonisch) in Verbindung setzt und die Notwendigkeit einer Änderungsanzeige abstimmt.
d) Insbesondere für Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen (Planungsänderungen) wurde das beschreibbare Formblatt Bauliche Änderungen während der Bauphase entwickelt, was zwingend auszufüllen und Ihrer Änderungsmitteilung zu baulichen Änderungen sowie zugehörigen Anlagen/Nachweisen beizulegen ist. Bitte beachten Sie die entsprechenden Zeichnungsberechtigungen gemäß Unterschriftskarte.
Gemäß Kapitel 1 Ziffer 5.10.1 der Richtlinie für STARK III plus EFRE sowie Ziffer 6.2.2 Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie verpflichtet, beginnend mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides bis zur Einreichung des letzten Zahlungsantrages zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres einen Bericht über den Stand des Vorhabens vorzulegen. Dieser ist vorhabensbezogen und damit für ihr Sanierungsobjekt (zusammengefasst für die energetische und allgemeine Sanierung) einzureichen. Die fristgerechte Zusendung hat auf postalischem Wege zu erfolgen.
Bitte planen Sie die fristgerechte unaufgeforderte Einreichung für die jeweiligen Kalenderquartale entsprechend ein. Hierbei sind die Zeichnungsberechtigungen gemäß Unterschriftskarte einzuhalten.
Den entsprechenden Auszahlungsantrag sowie die zugehörigen Anlagen Einzelübersicht Sachkosten und die Vergabeübersicht finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite für STARK III plus EFRE. Informationen und Hilfestellungen für die Durchführung Ihrer Vergabeverfahren können Sie unseren Webseiten zur Vergabeprüfung entnehmen.
Für alle Fragen rund um die Auszahlung wenden Sie sich bitte an Frau Constance Kunze (0391/589-1605; constance.kunze@ib-lsa.de).
Für Rückfragen hinsichtlich der Thematik Vergabeprüfung steht Ihnen Frau Andrea Möritz (0391/589-1683; andrea.moeritz@ib-lsa.de) gern zur Verfügung.
Gemäß Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verpflichtet. Im Europaportal Sachsen-Anhalt finden Sie den Leitfaden für die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der jeweils gültigen Fassung. Zudem werden Ihnen für die Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechende Dateien zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis zum Bauschild (Foto) mit Ihrem ersten Auszahlungsantrag und zwingend vor Abschluss des Vorhabens vorliegen muss. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens ist dieses Schild durch eine Tafel oder ein Schild zu ersetzen.
Gemäß Art. 10 Abs. 8 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 mit detaillierten Regelungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Begünstigten die elektronischen Datenaustauschsysteme aus Artikel 122 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 nutzen können. Wir möchten Sie daher über die Möglichkeit informieren, Ihren gesamten Informationsaustausch digital mit uns über das eCohesion-Portal vorzunehmen zu können.
Für die Nutzung dieser Möglichkeit muss die ausgefüllte und unterschriebene eCohesion-Erklärung bei uns eingereicht werden. Für über das eCohesion-Portal übermittelte Erklärungen, An-gaben und Unterlagen gilt insoweit eine Ausnahme zu den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung sowie den sonstigen Regelungen Ihres Zuwendungsbescheides und es be-darf hierfür keiner zusätzlichen schriftlichen Übermittlung (Schriftform). Die Schriftform ist insbesondere auch dann nicht erforderlich, wenn in Formularen eine kompetenzgerechte Unterschrift durch Sie vorgesehen oder im Zuwendungsbescheid an anderer Stelle die Einreichung von Originalbelegen vorgeschrieben ist. Auf Formularen ggf. vorgesehene Bestätigungen durch Dritte (bei denen es sich nicht um Sie als Zuwendungsempfänger handelt) müssen aber auch über das eCohesion-Portal mit Unterschrift der Dritten (Einscannen der Formulare) eingereicht werden. Die Ausnahme vom Schriftformerfordernis gilt nicht, wenn die Schriftform aufgrund einer Rechtsvorschrift, bspw. der Verwaltungsgerichtsordnung, vorgeschrieben ist. Weiterhin zu beachten wäre hier, dass dies nur für die energetische Sanierung zutrifft und das Portal erst nach Bewilligung genutzt werden kann.
Weitere Fragen zu diesem Thema werden Ihnen in der Rubrik Häufig gestellte Fragen auf den Seiten von eCohesion beantwortet.
Die Ansprechpartner für die Koordination STARK III, für die energetische Fachberatung sowie für Fragen zum Demografie-Check finden Sie auf www.starkiii.sachsen-anhalt.de/service/ansprechpartner/.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
a) Die einzelnen Ansätze des Ausgabenplanes dürfen um bis zu 20% überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann (AN-Best-GK Nr. 1.1/ANBest-P Nr. 1.2). Der im Zuwendungsbescheid ausgewiesene Gesamtkostenrahmen darf nicht überschritten werden.
Einzelne Ausgabenansätze sind im Sinne des Haushaltrechts die im Ausgabenplan angegebenen einzelnen Positionen (siehe Ziffer 4.1 im Zuwendungsbescheid).
Erst wenn Mehr- und Minderausgaben für einzelne Ausgabenansätze bei Einhaltung des genehmigten Gesamtkostenrahmens und Bauumfangs sowie der anerkannten baulichen Standards mehr als 20 % betragen, müssen Sie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Abweichungen anzeigen. Wurde der Landesbetrieb BLSA im Rahmen der Bauausführung beteiligt, ist auch dieser über die Abweichungen zu informieren.
b) Auch sind Änderungen zum bewilligten Finanzierungsplan z. B. dann anzuzeigen, wenn mit hinreichender Sicherheit erwartet wird, dass
c) Ergänzend zu den vorgenannten Mitteilungspflichten sind wesentliche/ erhebliche Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und ggf. dem Landesbetrieb BLSA mitzuteilen. Dies sind:
Bei Unsicherheit, ob es sich um eine wesentliche/ erhebliche Abweichung gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen handelt, ist es aus Sicht der Bewilligungsstelle zweckmäßig, dass sich der Zuwendungsempfänger mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und/oder bei Beteiligung des Landesbetrieb BLSA mit dessen Fachbereich 27 (auch telefonisch) in Verbindung setzt und die Notwendigkeit einer Änderungsanzeige abstimmt.
d) Insbesondere für Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen (Planungsänderungen) wurde das beschreibbare Formblatt Bauliche Änderungen während der Bauphase entwickelt, was zwingend auszufüllen und Ihrer Änderungsmitteilung zu baulichen Änderungen sowie zugehörigen Anlagen/Nachweisen beizulegen ist. Bitte beachten Sie die entsprechenden Zeichnungsberechtigungen gemäß Unterschriftskarte.
Gemäß Kapitel 1 Ziffer 5.10.1 der Richtlinie für STARK III plus EFRE sowie Ziffer 6.2.2 Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie verpflichtet, beginnend mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides bis zur Einreichung des letzten Zahlungsantrages zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres einen Bericht über den Stand des Vorhabens vorzulegen. Dieser ist vorhabensbezogen und damit für ihr Sanierungsobjekt (zusammengefasst für die energetische und allgemeine Sanierung) einzureichen. Die fristgerechte Zusendung hat auf postalischem Wege zu erfolgen.
Bitte planen Sie die fristgerechte unaufgeforderte Einreichung für die jeweiligen Kalenderquartale entsprechend ein. Hierbei sind die Zeichnungsberechtigungen gemäß Unterschriftskarte einzuhalten.
Den entsprechenden Auszahlungsantrag sowie die zugehörigen Anlagen Einzelübersicht Sachkosten und die Vergabeübersicht finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite für STARK III plus EFRE. Informationen und Hilfestellungen für die Durchführung Ihrer Vergabeverfahren können Sie unseren Webseiten zur Vergabeprüfung entnehmen.
Für alle Fragen rund um die Auszahlung wenden Sie sich bitte an Frau Constance Kunze (0391/589-1605; constance.kunze@ib-lsa.de).
Für Rückfragen hinsichtlich der Thematik Vergabeprüfung steht Ihnen Frau Andrea Möritz (0391/589-1683; andrea.moeritz@ib-lsa.de) gern zur Verfügung.
Gemäß Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verpflichtet. Im Europaportal Sachsen-Anhalt finden Sie den Leitfaden für die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der jeweils gültigen Fassung. Zudem werden Ihnen für die Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechende Dateien zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis zum Bauschild (Foto) mit Ihrem ersten Auszahlungsantrag und zwingend vor Abschluss des Vorhabens vorliegen muss. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens ist dieses Schild durch eine Tafel oder ein Schild zu ersetzen.
Gemäß Art. 10 Abs. 8 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 mit detaillierten Regelungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Begünstigten die elektronischen Datenaustauschsysteme aus Artikel 122 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 nutzen können. Wir möchten Sie daher über die Möglichkeit informieren, Ihren gesamten Informationsaustausch digital mit uns über das eCohesion-Portal vorzunehmen zu können.
Für die Nutzung dieser Möglichkeit muss die ausgefüllte und unterschriebene eCohesion-Erklärung bei uns eingereicht werden. Für über das eCohesion-Portal übermittelte Erklärungen, An-gaben und Unterlagen gilt insoweit eine Ausnahme zu den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung sowie den sonstigen Regelungen Ihres Zuwendungsbescheides und es be-darf hierfür keiner zusätzlichen schriftlichen Übermittlung (Schriftform). Die Schriftform ist insbesondere auch dann nicht erforderlich, wenn in Formularen eine kompetenzgerechte Unterschrift durch Sie vorgesehen oder im Zuwendungsbescheid an anderer Stelle die Einreichung von Originalbelegen vorgeschrieben ist. Auf Formularen ggf. vorgesehene Bestätigungen durch Dritte (bei denen es sich nicht um Sie als Zuwendungsempfänger handelt) müssen aber auch über das eCohesion-Portal mit Unterschrift der Dritten (Einscannen der Formulare) eingereicht werden. Die Ausnahme vom Schriftformerfordernis gilt nicht, wenn die Schriftform aufgrund einer Rechtsvorschrift, bspw. der Verwaltungsgerichtsordnung, vorgeschrieben ist. Weiterhin zu beachten wäre hier, dass dies nur für die energetische Sanierung zutrifft und das Portal erst nach Bewilligung genutzt werden kann.
Weitere Fragen zu diesem Thema werden Ihnen in der Rubrik Häufig gestellte Fragen auf den Seiten von eCohesion beantwortet.
Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen
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