Zuschuss für Jugendeinrichtungen: Bis zu 3.000 Euro für mobile Luftreiniger
25.01.2023
Luftreiniger holen Viren, Pollen und Schadstoffe aus der Luft. Auch Jugendeinrichtungen haben damit in der Coronazeit Infektionen eingedämmt. Träger der freien Jugendhilfe können nun einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro je Gerät erhalten. Dies gilt für bereits angeschaffte Luftreiniger in 2022 als auch für Neuanschaffungen in diesem Jahr.
Zusätzlich werden Ausgaben für die Erstinstallation, Einweisung des Personals, laufende Wartungen und die Anschaffung von Ersatzfiltern übernommen. Hierfür können nochmals bis zu 2.000 Euro pro Gerät in Anspruch genommen werden.
Wichtig: Gefördert wird die Ausstattung für Jugendzentren, -räume und -clubs (ein Gerät je Raum) sowie für ähnliche feste oder mobile Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die sich in freier Trägerschaft befinden oder die Voraussetzungen dafür erfüllen und überwiegend für Angebote nach den §§ 11, 12, 13, und 14 des 8. Buches Sozialgesetzbuch genutzt werden.
Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bis zum 31. März 2023 eingereicht werden. Weitere Infos: Sachsen-Anhalt REIN (ib-sachsen-anhalt.de)
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