Sachsen-Anhalt erreicht beim Bund Erleichterungen bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfe Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) erinnert an verpflichtende Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe bis spätestens 30. September 2025
16.09.2025
Im Juni 2025 hatte die IB die Zahlungsaufforderung für etwaige Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen vorläufig ausgesetzt, um mit dem Bund über Erleichterungen im Rückzahlungsverfahren zu verhandeln. Das Ziel des Landes, für klare und faire Bedingungen zu sorgen, wurde erreicht. Die getroffenen Vereinbarungen eröffnen Spielräume, um auf wirtschaftliche Problemsituationen von Unternehmen angemessen reagieren zu können.
Eine wesentliche Erleichterung besteht darin, dass etwaige Rückzahlungen in Raten mit einer Dauer von bis zu 72 Monaten vorgenommen werden können. Für die Ratenzahlungen fallen keine Zinsen an.