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Corona-Hilfen: 3,1 Millionen Euro für Kulturvereine in Sachsen-Anhalt

20.09.2021

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit rund 3,1 Millionen Euro die Kulturvereine hierzulande, die infolge der Pandemie in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Hilfsmaßnahmen für die Kulturvereine erfolgen als Liquiditätspauschale oder als erweiterte Liquiditätshilfe:

  • Die Liquiditätspauschale beinhaltet einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Die Antragsfrist für die Pauschale endet am 30. Juni 2022.
  • Die erweiterte Liquiditätshilfe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrages gewährt. Sie gilt für Bedarfe über 1.000 Euro und beträgt grundsätzlich maximal 10.000 Euro. Anträge für diese Hilfe müssen bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Kulturvereine, die

  • als gemeinnützig anerkannt sind,
  • ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und
  • bei denen in Folge der Corona-Pandemie vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Sofern die Vereine von anderen Förderangeboten profitieren, sind diese zu nutzen. Die erlassene Billigkeitsleistung ist nachrangig zu anderen Hilfen. 

Weiterführende Informationen: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/liquiditaetshilfe-kulturvereine