Hotline (kostenfrei)

Bevollmächtigung Dritter

HINWEISE FÜR KUNDEN

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Konto für eine handelnde Person im Auftrage eines Dritten freizuschalten und diesem die Vollmacht zu erteilen, in Ihrem Namen handeln zu dürfen.

Die Erteilung dieser Berechtigung erfolgt nach Anlage eines eigenen Unternehmens-Accounts im Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Nach erfolgreicher Registrierung kann auf der Startseite des Kundenportals über den Button „Zugriff erteilen“ und anschließender Eingabe der E-Mail-Adresse, mit der sich der gewünschte Dritte als im Namen Dritter handelnd im Kundenportal registriert hat, die Berechtigung erteilt werden. 

Detaillierte Informationen zum Berechtigungsprozess entnehmen Sie bitte der Prozessbeschreibung oder wenden sich an die Kolleginnen und Kollegen der Förderberatung und des technischen Supports kostenfrei unter 0800 56 000 57.

Die Funktion kann auch genutzt werden, um Kolleginnen und Kollegen Ihres Unternehmens Zugriff zu erteilen.

Diese im Zuge der Nutzung des Kundenportals erteilte Zugriffsberechtigung/Vollmacht gilt für sämtliche Förderverfahren, bei denen die Antragstellung und/oder weitere Kommunikation elektronisch über das IB-Kundenportal durchgeführt wird (also ggf. auch für bereits früher über das IB-Kundenportal beantragte und für künftige weitere Förderungen). 

Die bevollmächtigte Person kann in Ihrem Namen sämtliche Angaben und Erklärungen (z. B. Förderanträge, Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise) über das IB-Kundenportal an die IB übermitteln sowie Mitteilungen und verbindliche Bescheide der IB (z. B. Zuwendungsbescheide, Änderung oder Aufhebung von Zuwendungsbescheiden) entgegennehmen.

Eine Beschränkung auf einzelne Programme kann momentan im Kundenportal nicht erfolgen. Eine entsprechende Funktion ist in Planung.

Sollte der Wunsch bestehen, einer Person die Vollmacht nur für einzelne Förderprogramme/-verfahren zu erteilen oder mehrere Personen für unterschiedliche Förderprogramme/-verfahren zu bevollmächtigen, so erteilen Sie die Vollmacht bitte separat auf unserem PDF-Formular (Vollmacht nach § 14 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG) und lassen dieses Dokument– wie bisher - direkt am Förderprogramm hinterlegen.

Die Berechtigung kann nur für einen bevollmächtigten Dritten erfolgen. 

 

Die Bevollmächtigung können Sie nach Ihrer freien Entscheidung jederzeit beenden (widerrufen). 

Bitte teilen Sie den Widerruf der Vollmacht auf elektronischem (technischersupport@ib-lsa.de) oder auf dem Postweg (Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg) mit. Nutzen Sie dazu gern die Mitteilungsfunktion im Kundenportal oder (sofern bekannt) die persönliche E-Mail-Adresse Ihres zuständigen Bearbeiters.

Der Widerruf der Vollmacht wird gegenüber der IB mit dem Zeitpunkt wirksam, mit welchem er der IB zugeht. Bitte weisen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen in eventuellen direkten Kontakten aktiv auf die Beendigung der Vollmacht hin.

HINWEISE FÜR BERATER

Die Verknüpfung der Accounts ist nur möglich, wenn die Registrierung mit der Auswahl 
          "Ich handle ausschließlich durch Beauftragung im Namen Dritter."
erfolgt. 

Ja, nachdem der Kunde der Zugriffserteilung zugestimmt hat, erhalten Sie die Zugriffsmöglichkeit auf den Kundenaccount.

Eine erneute Freigabe kann durch den Kunden für den zukünftigen Bevollmächtigten erteilt werden.

 

Sofern Sie als Unternehmen oder Privatperson die Beantragung eines Förderprogrammes im eigenen Namen planen, ist die Anlage eines eigenen Unternehmens/ oder Privatkundenaccounts erforderlich. Beachten Sie bitte, dass die E-Mail-Adresse je Account nur einmalig verwendbar ist.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57