Hotline (kostenfrei)

Wichtiges Update: Zuschüsse für Weiterbildungen

31.03.2022

Das Land Sachsen-Anhalt fördert betriebliche und individuelle Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der ESF- Förderperiode 2014 – 2020, die nunmehr ausläuft. Für die Förderprogramme Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB sowie Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT können noch bis 30. Juni 2022 Anträge eingereicht werden. Wichtig: Die Qualifizierung muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein und der Verwendungsnachweis muss bis zum 31. Januar 2023 erfolgen.

Wer seine beruflichen Qualifikationen ausbauen möchte, kann von einem Zuschuss von bis zu 90 Prozent pro Weiterbildung profitieren. Sowohl für Weiterbildungsvorhaben von Unternehmen und Selbständigen als auch für individuelle Vorhaben von Privatpersonen stehen derzeit noch beschränkt Fördermittelbudgets für Bewilligungen zur Verfügung. 

Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Planung die verkürzten Laufzeiten. Nur Qualifizierungen, die bis Jahresende 2022 abgeschlossen sind, können berücksichtigt werden. Setzen Sie dabei auch auf Bildungsformate, die in der aktuellen Pandemielage möglich sind. Wichtig: Anträge müssen vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden.

Zuschüsse für Weiterbildungsvorhaben ab 2023 können derzeit noch nicht beantragt und bewilligt werden. Eine Neuauflage der Weiterbildungsförderung in der neuen ESF-Förderperiode 2021 - 2027 mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist vom Land beabsichtigt und befindet sich in Vorbereitung. 

Weiterführende Informationen erhalten Interessierte an der kostenfreien Hotline der IB 0800 56 007 57 oder unter den folgenden Links:

  • Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB sowie 
  • Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT.