Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Private und gewerbliche Vermieter

Was wird gefördert?

  • An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 120.000 Euro je Aufzug
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch in 2024

Was Sie beachten sollten

  • Die geförderten Wohnungen sind 15 Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten
  • Zulässige Miete in den ersten vier Jahren max. 6,50 EUR/qm (in Magdeburg und Halle / Saale) bzw. 6,00 EUR/qm (in allen übrigen Gemeinden)
  • Die Förderung stellt eine deMinimis Beihilfe dar.