- Private und gewerbliche Vermieter
- An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 120.000 Euro je Aufzug
- Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch in 2024
- Die geförderten Wohnungen sind 15 Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten
- Zulässige Miete in den ersten vier Jahren max. 6,50 EUR/qm (in Magdeburg und Halle / Saale) bzw. 6,00 EUR/qm (in allen übrigen Gemeinden)
- Die Förderung stellt eine deMinimis Beihilfe dar.