- Private und öffentliche Unternehmen
- Sonstige juristische Personen
- Investitionen in das Anlagevermögen
- Planungsleistungen (max. 20% der Gesamtausgaben)
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von
- 50% für kleine Unternehmen
- 40% für mittlere Unternehmen
- 30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Mindestens 30 kWh Speicherkapazität
- Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und darauf mindestens 75% seiner Energie beziehen