30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was Sie beachten sollten
Die Speicherkapazität muss mehr als 30 kWh betragen.
Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und daraus mindestens 75% seiner Energie beziehen.
Mit dem zu fördernden Speicher muss eine Minderung der Treibhausgasemission von mindestens 30% gegenüber dem bisherigen Netzbezug erreicht werden.
Die Förderung pro eingesparter kg CO²-Äq-a muss unter 2,50 Euro liegen.
Ziel ist die gesteigerte Nutzung von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, wodurch sich gleichzeitig der Bezug von Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung reduziert.