Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Private und öffentliche Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in das Anlagevermögen
  • Planungsleistungen (max. 20% der Gesamtausgaben)

Ihre Vorteile

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu:
    • 50% für kleine Unternehmen
    • 40% für mittlere Unternehmen
    • 30% für große Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Was Sie beachten sollten

  • Die Speicherkapazität muss mehr als 30 kWh betragen.
  • Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und daraus mindestens 75% seiner Energie beziehen. 
  • Mit dem zu fördernden Speicher muss eine Minderung der Treibhausgasemission von mindestens 30% gegenüber dem bisherigen Netzbezug erreicht werden.
  • Die Förderung pro eingesparter kg CO²-Äq-a muss unter 2,50 Euro liegen.
  • Ziel ist die gesteigerte Nutzung von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, wodurch sich gleichzeitig der Bezug von Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung reduziert.