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Wer wird gefördert?

Kulturvereine

  • die als gemeinnützig anerkannt sind
  • die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben
  • die durch die SARS-Cov-2-Pandemie
    vorübergehend in
    Zahlungsschwierigkeiten geraten sind

Was wird gefördert?

  • Liquiditätspauschale in Form eines einmaligen Festbetrags in Höhe von 1.000 Euro
  • Erweiterte Liquiditätshilfe als Differenzbetrag zwischen laufenden Kosten/Verpflichtungen
    und den gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten

Ihre Vorteile

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss von pauschal 1.000 Euro oder
  • bis zu 10.000 Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Einreichung von Belegen

Was Sie beachten sollten

  • Sie müssen mit dem Antrag glaubhaft darlegen (Liquiditätspauschale) bzw. nachweisen (erweiterte Liquiditätshilfe), dass Sie durch die SARS-CoV-2-Pandemie vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten, die ihre Existenz bedrohen, geraten sind. Dies ist dann gegeben, wenn ab dem 15. März 2020 die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken.
  • Bei Antragstellung ist jeweils zu versichern, dass der Fortbestand des Kulturvereins unter Berücksichtigung der Billigkeitsleistung gesichert werden kann.
  • Die institutionell vom Land geförderten Dachverbände und Vereine sowie solche, deren Betrieb durch einen Zuwendungsvertrag vom Land gefördert wird, sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.