Wer wird gefördert?
Kulturvereine
- die als gemeinnützig anerkannt sind
- die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben
- die durch die SARS-Cov-2-Pandemie
vorübergehend in
Zahlungsschwierigkeiten geraten sind
Was wird gefördert?
- Liquiditätspauschale in Form eines einmaligen Festbetrags in Höhe von 1.000 Euro
- Erweiterte Liquiditätshilfe als Differenzbetrag zwischen laufenden Kosten/Verpflichtungen
und den gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten
Ihre Vorteile
- nicht rückzahlbarer Zuschuss von pauschal 1.000 Euro oder
- bis zu 10.000 Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Einreichung von Belegen
Was Sie beachten sollten
- Sie müssen mit dem Antrag glaubhaft darlegen (Liquiditätspauschale) bzw. nachweisen (erweiterte Liquiditätshilfe), dass Sie durch die SARS-CoV-2-Pandemie vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten, die ihre Existenz bedrohen, geraten sind. Dies ist dann gegeben, wenn ab dem 15. März 2020 die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken.
- Bei Antragstellung ist jeweils zu versichern, dass der Fortbestand des Kulturvereins unter Berücksichtigung der Billigkeitsleistung gesichert werden kann.
- Die institutionell vom Land geförderten Dachverbände und Vereine sowie solche, deren Betrieb durch einen Zuwendungsvertrag vom Land gefördert wird, sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.