FAQs aktuelle Wettbewerbsrunde Digital (DIGITAL INNOVATION)
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
- Im Rahmen der Antragstellung für die Förderprogramme Digital muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden. Im ersten Schritt reichen Sie im Rahmen einer Wettbewerbsrunde eine „Bewerbung zur Antragstellung“ ein. Nach Abschluss der zeitlich begrenzten Bewerbungsrunde werden alle vorliegenden Bewerbungen im Hinblick auf die sogenannten Projektauswahlkriterien hin geprüft und mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet. Nach Prüfung aller Bewerbungen erfolgt eine Auswertung und Erstellung einer Rangliste, die entsprechend der erreichten Punktzahl absteigend sortiert ist.
- In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird anschließend überprüft und festgelegt, welche Bewerbungen auf Basis der ermittelten Punktzahl und Platz auf der Rangliste berücksichtigt werden.
- Alle ausgewählten und zur Antragstellung zugelassenen Bewerbungen erhalten eine Zusage und können im nächsten Schritt einen Antrag stellen. Alle Bewerbungen, die infolge nicht ausreichender Punktzahl und Rangfolge nicht zur Antragstellung zugelassen werden können, erhalten ein Absageschreiben.
Wie erfahre ich, wann die Bewerbungsphase gestartet ist?
- Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes, welcher u.a. über den Newsletter verteilt wird, über eine bevorstehende Wettbewerbsrunde. Die Anmeldung zum Newsletter finden Sie in unserem Footer.
- Die Details zur Wettbewerbsrunde werden in den „Informationen zur Vorhabenauswahl“ im Bereich Downloads der Produktseite von Digital Innovation zur Verfügung gestellt.
Was sind Projektauswahlkriterien?
- Zur Bewertung der Investitionsvorhaben wurden vom Richtliniengeber verschiedene Kriterien definiert, die in Abhängigkeit des jeweiligen Inhalts des Vorhabens und dem Erfüllungsgrad einer Punktzahl entsprechen.
- Die Summe der Punkte aus Ihren Angaben zu den Auswahlkriterien und in Abhängigkeit des festgelegten Wichtungsfaktors ergeben eine Gesamtpunktzahl, mit der sich das Vorhaben in die Rangliste einordnet.
- Die Auswahlkriterien beinhalten auch Ausschlusskriterien, die dazu führen, dass ein Vorhaben nicht zur Antragstellung zugelassen werden kann.
Wann darf ich mit meinem Vorhaben beginnen?
- Mit dem Vorhaben darf mit Antragseingang begonnen werden.
Bitte beachten: Der Eingang Ihrer Bewerbung im Rahmen der Wettbewerbsrunde ist nicht der Antragseingang!
Ich habe in der Klickstrecke alle Angaben zu den Projektauswahlkriterien gemacht, warum muss ich in der Projektskizze alles nochmal beschreiben?
- Um eine ordnungsgemäße Prüfung der eingegangenen Bewerbungen vorzunehmen, müssen die Angaben zu den Projektauswahlkriterien plausibilisiert werden können. Dafür ist es notwendig, dass Sie die Projektskizze gewissenhaft ausfüllen und Ihre Angaben mit weiteren Erläuterungen und Angaben untersetzen.
- Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens kann nur das geprüft und bewertet werden, was eingereicht wurde. Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Vorhaben bewerten müssen und dazu gehört auch, dass wir den Umfang und sämtliche Bestandteile Ihres Vorhabens verstehen müssen. Daher sollten Sie sowohl Ihre Auswahl der einzelnen Kriterien, wie auch die die projektbezogenen Angaben so konkret und ausführlich beschreiben, dass diese nachvollzogen und plausibilisiert werden können.
Wie viele Bewerbungen kann ich für mein Unternehmen einreichen?
- Es darf eine Bewerbung pro Wettbewerbsrunde und Unternehmen eingereicht werden.
- Diese Regel gilt für den gesamten Unternehmensverbund (siehe Ziffer 7.3.4 der Richtlinie)
- Die Antragsberechtigung eines kleinen oder mittleren Unternehmens erlischt, wenn zwei seiner Projekte in der Laufzeit der Richtlinien in Wettbewerbsrunden als förderfähig ausgewählt wurden und somit zur Antragstellung zugelassen wurden (siehe Ziffer 7.3.4 der Richtlinie).
Häufig gestellte Fragen und wichtige Hinweise zu den Projektauswahlkriterien DIGITAL INNOVATION
Kriterium 2 – jährliche Nutzer/innen der Innovation:
Was sind feste Nutzer?
- Nutzer innerhalb des Unternehmens wie z.B. Mitarbeiter oder Geschäftsführung
Was sind sonstige Nutzer?
- Externe Nutzer wie z.B. Kunden, Lieferanten, Patienten oder Mitglieder
Kriterium 3.4 – Wirtschaftlichkeit:
Wie muss ich meine Auswahl zur Wirtschaftlichkeit (in welchem Zeitraum lässt sich das geplante Vorhaben refinanzieren?) in der Projektskizze untersetzen?
- Dazu benötigen wir insbesondere mit konkreten Zahlen untersetzte (Circa-)Angaben, bspw. zu den erwarteten zeitlichen Einsparungen (z.B. Arbeitszeiten, Rüstzeiten oder Maschinenstunden, etc.) der zu digitalisierenden Bereiche, Prozess- bzw. Handlungsabläufe sowie daraus resultierend die prognostizierten monetären Kosteneinsparungen (z.B. Personalkosten, Betriebskosten, etc.). Sofern das Vorhaben zu einer Umsatzerhöhung im UN führt (bspw. können die freigewordenen Kapazitäten zur Übernahme weiterer Aufträge genutzt werden), ist diese durch entsprechend avisierte Umsatz- und Ertragszahlen (Circa-Angaben) zu belegen. Im Falle einer digitalen Produktentwicklung ist die Umsatz- und Ertragsvorschau um eine Produktkalkulation mit Deckungsbeitrag zu ergänzen. In jedem Fall müssen Ihre diesbezüglichen Angaben aus der Projektskizze Ihre Auswahl des Kriteriums und den damit verbundenen Refinanzierungszeitraum plausibilisieren.
- Sollte Ihre Auswahl zur Wirtschaftlichkeit nicht (plausibel) mit Zahlen und Berechnungen untersetzt sein, kann dieser Punkt ggf. nicht bewertet werden und es wird ein Ausschlusskriterium ausgewählt.
Kriterium 4 – Nachhaltigkeit des Vorhabens:
Erfüllt mein Vorhaben die Bedingungen zur Barrierefreiheit?
- Barrierefreiheit besteht, wenn die Innovation für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dazu gibt es bestimmte Vorgaben in Bezug auf an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, wie z.B. die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) oder die EU-Richtlinie 2016/2102. Die Inhalte des Vorhabens sollten sich im Wesentlichen an diesen Vorgaben orientieren, um als barrierefreies Vorhaben eingestuft und bewertet zu werden. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben.
Erfüllt mein Vorhaben die Vorgaben zur Interoperabilität?
- Eine Interoperabilität ist dann gegeben, wenn unterschiedliche Geräte (mindestens zwei) einschließlich Software miteinander interagieren und unter Einhaltung gemeinsamer technischer Normen, bspw. ein Datenaustausch erfolgen kann, ohne die Daten anzupassen oder zu verändern. Ein Bsp. bildet die Corona-Warn-App, diese konnte einheitlich sowohl auf Android-, als auch auf Apple-Geräten genutzt werden, möglich machte dies ein angepasster einheitlicher Datenstandard, der eine direkte Kommunikation zwischen Android- und Apple-Geräten erlaubte! Eine Interoperabilität liegt bspw. nicht vor, wenn Sie bspw. eine Software anschaffen und diese auf verschiedenen Endgeräten nutzbar ist, hierbei handelt es sich lediglich um eine Kompatibilität. Auch im Bereich des Gesundheitswesens spielt die Interoperabilität eine wesentliche Rolle beim Austausch von Patientendaten über verschiedene IT-Systeme und Sektoren hinweg. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben.
Hinweis: Sollte Ihre Auswahl zur Nachhaltigkeit in Bezug auf die Barrierefreiheit oder Interoperabilität, aber auch alle anderen Kriterien zur Nachhaltigkeit nicht ausreichend erläutert und beschrieben sein, kann dieser Punkt ggf. nicht bewertet werden und es wird ein Ausschlusskriterium ausgewählt.
Stand 25. Oktober 2024