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FAQs aktuelle Wettbewerbsrunde Digital (DIGITAL CREATIVITY)

  • Im Rahmen der Antragstellung für die Förderprogramme Digital muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden. Im ersten Schritt reichen Sie im Rahmen einer Wettbewerbsrunde eine „Bewerbung zur Antragstellung“ ein. Nach Abschluss der zeitlich begrenzten Bewerbungsrunde werden alle vorliegenden Bewerbungen im Hinblick auf die sogenannten Projektauswahlkriterien hin geprüft und mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet. Nach Prüfung aller Bewerbungen erfolgt eine Auswertung und Erstellung einer Rangliste, die entsprechend der erreichten Punktzahl absteigend sortiert ist. 
  • In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird anschließend überprüft und festgelegt, welche Bewerbungen auf Basis der ermittelten Punktzahl und Platz auf der Rangliste berücksichtigt werden.
  • Alle ausgewählten und zur Antragstellung zugelassenen Bewerbungen erhalten eine Zusage und können im nächsten Schritt einen Antrag stellen. Alle Bewerbungen, die infolge nicht ausreichender Punktzahl und Rangfolge nicht zur Antragstellung zugelassen werden können, erhalten ein Absageschreiben.
  • Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes, welcher u.a. über den Newsletter verteilt wird, über eine bevorstehende Wettbewerbsrunde. Die Anmeldung zum Newsletter finden Sie in unserem Footer.
  • Die Details zur Wettbewerbsrunde werden in den „Informationen zur Vorhabenauswahl“ im Bereich Downloads der Produktseite von Digital Innovation zur Verfügung gestellt.
  • Zur Bewertung der Investitionsvorhaben wurden vom Richtliniengeber verschiedene Kriterien definiert, die in Abhängigkeit des jeweiligen Inhalts des Vorhabens und dem Erfüllungsgrad einer Punktzahl entsprechen.
  • Die Summe der Punkte aus Ihren Angaben zu den Auswahlkriterien und in Abhängigkeit des festgelegten Wichtungsfaktors ergeben eine Gesamtpunktzahl, mit der sich das Vorhaben in die Rangliste einordnet.
  • Die Auswahlkriterien beinhalten auch Ausschlusskriterien, die dazu führen, dass ein Vorhaben nicht zur Antragstellung zugelassen werden kann.
  • Mit dem Vorhaben darf mit Antragseingang begonnen werden. 
    Bitte beachten: Der Eingang Ihrer Bewerbung im Rahmen der Wettbewerbsrunde ist nicht der Antragseingang!
  • Um eine ordnungsgemäße Prüfung der eingegangenen Bewerbungen vorzunehmen, müssen die Angaben zu den Projektauswahlkriterien plausibilisiert werden können. Dafür ist es notwendig, dass Sie die Projektskizze gewissenhaft ausfüllen und Ihre Angaben mit weiteren Erläuterungen und Angaben untersetzen. 
  • Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens kann nur das geprüft und bewertet werden, was eingereicht wurde. Beachten Sie bitte, dass wir Ihr Vorhaben bewerten müssen und dazu gehört auch, dass wir den Umfang und sämtliche Bestandteile Ihres Vorhabens verstehen müssen. Daher sollten Sie sowohl Ihre Auswahl der einzelnen Kriterien, wie auch die die projektbezogenen Angaben so konkret und ausführlich beschreiben, dass diese nachvollzogen und plausibilisiert werden können.
  • Es darf eine Bewerbung pro Wettbewerbsrunde und Unternehmen eingereicht werden.
  • Diese Regel gilt für den gesamten Unternehmensverbund (siehe Ziffer 7.3.4 der Richtlinie)
  • Die Antragsberechtigung eines kleinen oder mittleren Unternehmens erlischt, wenn zwei seiner Projekte in der Laufzeit der Richtlinien in Wettbewerbsrunden als förderfähig ausgewählt und somit zur Antragstellung zugelassen wurden (siehe Ziffer 7.3.4 der Richtlinie).

Häufig gestellte Fragen und wichtige Hinweise zu den Projektauswahlkriterien DIGITAL CREATIVITY

Hat mein Vorhaben einen innovativen Charakter?

  • Inhalt Ihres Vorhabens muss die Entwicklung und die Produktion digital-kreativer Anwendungen, Produkte und Services für den Markt sein, wie z.B. Games, Apps, crossmediale Projekte, Websites, Softwareanwendungen, visuelle Effekte und virtuelle Realität, einschließlich deren Inbetriebnahme und Vermarktung. Dies bedeutet, mit Abschluss des Vorhabens muss eine nach außen gerichtete, vertriebs- und wettbewerbsfähige Anwendungslösung bereitstehen. Der innovative Charakter des Vorhabens kann sich dabei insbesondere auf Inhalte, Design, Produktionstechnologie und den Produktionsprozess beziehen, sich durch die Umsetzung neuer Ideen in Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Ausdrucksformen zeigen oder durch neuartige, einfallsreiche, fantasievolle, ideenreiche, originelle, kreative oder schöpferische Art und Weise der Anwendung und Umsetzung bekannter Methoden und Lösungswege gekennzeichnet sein.
  • Kein innovativer Charakter liegt z.B. vor, wenn die zu entwickelnde Anwendung nach innen gerichtet ist und damit ausschließlich unternehmenseigene Geschäftsprozesse und Handlungsabläufe digitalisiert werden. In diesem Fall wäre das Vorhaben dem Förderprogramm Digital Innovation zuzuordnen.


Wie wichtig ist meine Marktanalyse und was muss diese beinhalten?

  • Die Marktanalyse steht im engen Zusammenhang mit der Feststellung des innovativen Charakters Ihres Vorhabens. Sie bildet einen wesentlichen Aspekt unserer Prüfung Ihrer Bewerbung und ist maßgeblich für die Bewertung des digital-kreativen Charakters Ihres Vorhabens.
    Inhaltlich sollte Ihre Marktanalyse daher einen Schwerpunkt Ihrer Projektskizze bilden. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie umfangreich und ausführlich darstellen, inwiefern sich Ihre Lösung von bereits vorhandenen Marklösungen abgrenzt und unterscheidet. Dazu ist es unabdingbar sich mit allen Wettbewerbern, deren Marktlösungen mit Ihren wesentlichen Merkmalen zu befassen und diese Ihrer Lösung gegenüberzustellen und somit den innovativen Charakter Ihres Vorhabens plausibel und nachvollziehbar herauszustellen. Der im Rahmen der Projektauswahl zu bewertende Kern des Vorhabens in Verbindung mit den wesentlichen Merkmalen der zu entwickelnden Lösung sollte sich, insbesondere im Hinblick auf verwendete Technologien, Verfahren und Funktionsumfänge, eindeutig und erkennbar von den Marktlösungen abgrenzen und einen erheblichen innovativen Mehrwert bieten. Sollte es aufgrund des Umfanges Ihrer Marktanalyse und aus Platzgründen erforderlich sein, können Sie zu Ihrer Projektskizze selbstverständlich auch Anlagen hinzufügen.
  • Eine unzureichende oder fehlende Marktanalyse kann sich ggf. negativ auf die Bewertung Ihres Vorhabens auswirken, da unabhängig Ihrer diesbezüglichen Angaben eine eigene Marktrecherche und Wettbewerbsanalyse im Rahmen der Prüfung Ihrer Bewerbung durchgeführt wird. Entsprechende Feststellungen können ggf. dazu führen das keine innovativer Charakter ggü. vorhandenen Marktlösungen festgestellt wird und ein Ausschlusskriterium ausgewählt wird.

Was muss ich im Hinblick auf die Nutzerangaben beachten?

Da Inhalt des Förderprogramms Digital Creativity die Entwicklung und die Produktion digital-kreativer Anwendungen, Produkte und Services von Unternehmen für den Markt sind, sind entsprechende Nutzerzahlen außerhalb des eigenen Unternehmens anzugeben, wobei es zulässig ist, anstelle der externen Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen selbst, deren Mitarbeiter/innen einzeln zu zählen und aufzuaddieren.

Wie muss ich meine Auswahl zur Wirtschaftlichkeit (in welchem Zeitraum lässt sich das geplante Vorhaben refinanzieren?) in der Projektskizze untersetzen? 

  • Da Inhalt und Ziel des Vorhabens die Entwicklung einer vermarktungsfähigen Anwendungslösung sein muss, ist Ihre Auswahl des Kriteriums zur Wirtschaftlichkeit und der sich daraus ergebende Zeitraum zur Refinanzierung zahlenmäßig zu untersetzten. Dazu benötigen wir zwingend Angaben zu den geplanten Vertriebskanälen und Vertriebsmaßnahmen, möglicher Vertriebsvarianten (SaaS-Lösung, On-Premise-Lösung, Abo o.ä.) und Preisgestaltung sowie den im Rahmen des Vertriebs des Produktes oder Services erwarteten Umsatz- und Ertragszahlen. In jedem Fall müssen Ihre diesbezüglichen Angaben aus der Projektskizze Ihre Auswahl des Kriteriums und den damit verbundenen Refinanzierungszeitraum plausibilisieren. 
  • Sollte Ihre Auswahl zur Wirtschaftlichkeit nicht mit Zahlen und Berechnungen untersetzt sein, kann dieser Punkt ggf. nicht bewertet werden und es wird ein Ausschlusskriterium ausgewählt.

Erfüllt mein Vorhaben die Bedingungen zur Barrierefreiheit?

  • Barrierefreiheit besteht, wenn die Innovation für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dazu gibt es bestimmte Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung von Internetangeboten, wie z.B. die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) oder die EU-Richtlinie 2016/2102. Die zu prüfende Anwendung sollte sich im Wesentlichen an diesen Vorgaben orientieren, um als barrierefreie Anwendung oder Service eingestuft und bewertet zu werden. Es ist nicht ausreichend, wenn die zu entwickelnde Anwendung bspw. nur über ein responsives Design oder lediglich über simple Vorlese- und Vergrößerungseigenschaften verfügt. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben. 


Erfüllt mein Vorhaben die Vorgaben zur Interoperabilität?

  • Eine Interoperabilität ist dann gegeben, wenn unterschiedliche Geräte (mindestens zwei) einschließlich Software miteinander interagieren und unter Einhaltung gemeinsamer technischer Normen, bspw. ein Datenaustausch erfolgen kann, ohne die Daten anzupassen oder zu verändern. Ein Bsp. bildet die Corona-Warn-App, diese konnte einheitlich sowohl auf Android-, als auch auf Apple-Geräten genutzt werden, möglich machte dies ein angepasster einheitlicher Datenstandard, der eine direkte Kommunikation zwischen Android- und Apple-Geräten erlaubte! Eine Interoperabilität liegt bspw. nicht vor, wenn Sie bspw. eine Software anschaffen und diese auf verschiedenen Endgeräten nutzbar ist, hierbei handelt es sich lediglich um eine Kompatibilität. Auch im Bereich des Gesundheitswesens spielt die Interoperabilität eine wesentliche Rolle beim Austausch von Patientendaten über verschiedene IT-Systeme und Sektoren hinweg. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben. 


Hinweis: Sollte Ihre Auswahl zur Nachhaltigkeit in Bezug auf die Barrierefreiheit oder Interoperabilität, aber auch alle anderen Kriterien zur Nachhaltigkeit nicht ausreichend erläutert und beschrieben sein, kann dieser Punkt ggf. nicht bewertet werden und es wird ein Ausschlusskriterium ausgewählt.

Stand 25. Oktober 2024