Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt Zahlungsaufforderungen für Corona-Soforthilfen vorerst aus
26.06.2025
Sachsen-Anhalt setzt aufgrund erster Ergebnisse des Rückmeldeverfahrens zur Prüfung der Corona-Soforthilfe vorerst Zahlungsaufforderungen aus.
Das Land Sachsen-Anhalt folgte mit dem gestarteten Rückmeldeverfahren den verbindlichen Vorgaben vom Bund, alle bewilligten Corona-Soforthilfen zu überprüfen. Eine Vielzahl von Rückmeldungen veranlassen das Land sich beim Bund für faire Lösungen einzusetzen. Dies geschieht gemeinsam mit anderen Bundesländern. So lange diese Gespräche mit dem Bund nicht abgeschlossen sind, müssen Unternehmen vorläufig keine Rückzahlungen leisten.
IB-Vorstand Marc Melzer: Auf die vielen Rückmeldungen haben wir gemeinsam mit dem Land reagiert und werden nunmehr auf den Bund zugehen.
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