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GRW Infrastrukturförderung
Regionalmanagement

Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2024 wurde auf den 31. August 2024 festgesetzt.


 

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

Die zeitlich befristete Installation von Regionalmanagements, welche regionale Entwicklungsprozesse in besonders strukturschwachen Regionen auf eine breitere Grundlage stellen und diese beschleunigen sowie regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale mobilisieren. 

Das Regionalmanagement soll dazu beitragen,

  • integrierte regionale Entwicklungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen,
  • regionale Entwicklungsmaßnahmen zu identifizieren und zu befördern,
  • regionale Konsensbildungsprozesse in Gang zu setzen,
  • regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundmaßnahmen, Innovationsinitiativen und Ähnliches unter Einbindung der regionalen Wirtschaft aufzubauen. 

Ihre Vorteile

  • Die Länder können sich an den Kosten der Träger von Regionalmanagementvorhaben für maximal drei Jahre grundsätzlich mit jährlich bis zu 200.000 Euro beteiligen. Beinhaltet das Regionalmanagement eine interregionale Kooperation, ist die Beteiligung mit jährlich bis zu 250.000 Euro möglich.
  • Regionalmanagement-Vorhaben können mit bis zu 75 % der Kosten gefördert werden.
  • Diese Förderung kann mit besonderer Begründung zwei Mal um jeweils drei Jahre bei Absenkung des Fördersatzes um mindestens 10 % je Verlängerungsperiode fortgesetzt werden.
  • Eine erneute Förderung des Regionalmanagements ist nach Ablauf von fünf Jahren nach Auslaufen der letzten Förderung bzw. Verlängerungsperiode unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Was Sie beachten sollten

  • Regionen i. S. der Förderung sind Wirtschaftsräume mit gemeinsamen Entwicklungsproblemen und-chancen mit mindestens 100.000 Einwohnern. Vorhaben in Regionen mit weniger als 100.000 Einwohnern bedürfen vor Bewilligung der Entscheidung des Bund-Länder-Unterausschusses der GRW
  • Voraussetzung und inhaltliche Grundlage für die Gewährung eines Regionalmanagements bildet eine vom Antragsteller vorzulegende regionalwirtschaftliche Analyse, die Aussagen zur inhaltlichen Ausrichtung, zu Arbeitsschwerpunkten sowie zur Organisation und Finanzierung des Regionalmanagements trifft. Zudem ist vom Antragsteller darzulegen, dass in den letzten fünf Jahren keine Förderung eines entsprechenden oder ähnlichen Regionalmanagements erfolgt ist. 
  • Grundsätzlich soll nur ein Regionalmanagement-Vorhaben je Region gefördert und zur Anwendung kommen. 
  • Die Träger können die Regionalmanagement-Dienstleistungen bei privaten Dienstleistungserbringern erwerben. Wenn das Regionalmanagement durch Mitarbeiter des Trägers geleistet wird, sind lediglich solche Kosten förderfähig, die im Zusammenhang mit der Neueinstellung von zusätzlichem Personal für das Regionalmanagement entstehen (keine Förderung von Stammpersonal).
  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

Die zeitlich befristete Installation von Regionalmanagements, welche regionale Entwicklungsprozesse in besonders strukturschwachen Regionen auf eine breitere Grundlage stellen und diese beschleunigen sowie regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale mobilisieren. 

Das Regionalmanagement soll dazu beitragen,

  • integrierte regionale Entwicklungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen,
  • regionale Entwicklungsmaßnahmen zu identifizieren und zu befördern,
  • regionale Konsensbildungsprozesse in Gang zu setzen,
  • regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundmaßnahmen, Innovationsinitiativen und Ähnliches unter Einbindung der regionalen Wirtschaft aufzubauen. 

Ihre Vorteile

  • Die Länder können sich an den Kosten der Träger von Regionalmanagementvorhaben für maximal drei Jahre grundsätzlich mit jährlich bis zu 200.000 Euro beteiligen. Beinhaltet das Regionalmanagement eine interregionale Kooperation, ist die Beteiligung mit jährlich bis zu 250.000 Euro möglich.
  • Regionalmanagement-Vorhaben können mit bis zu 75 % der Kosten gefördert werden.
  • Diese Förderung kann mit besonderer Begründung zwei Mal um jeweils drei Jahre bei Absenkung des Fördersatzes um mindestens 10 % je Verlängerungsperiode fortgesetzt werden.
  • Eine erneute Förderung des Regionalmanagements ist nach Ablauf von fünf Jahren nach Auslaufen der letzten Förderung bzw. Verlängerungsperiode unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Was Sie beachten sollten

  • Regionen i. S. der Förderung sind Wirtschaftsräume mit gemeinsamen Entwicklungsproblemen und-chancen mit mindestens 100.000 Einwohnern. Vorhaben in Regionen mit weniger als 100.000 Einwohnern bedürfen vor Bewilligung der Entscheidung des Bund-Länder-Unterausschusses der GRW
  • Voraussetzung und inhaltliche Grundlage für die Gewährung eines Regionalmanagements bildet eine vom Antragsteller vorzulegende regionalwirtschaftliche Analyse, die Aussagen zur inhaltlichen Ausrichtung, zu Arbeitsschwerpunkten sowie zur Organisation und Finanzierung des Regionalmanagements trifft. Zudem ist vom Antragsteller darzulegen, dass in den letzten fünf Jahren keine Förderung eines entsprechenden oder ähnlichen Regionalmanagements erfolgt ist. 
  • Grundsätzlich soll nur ein Regionalmanagement-Vorhaben je Region gefördert und zur Anwendung kommen. 
  • Die Träger können die Regionalmanagement-Dienstleistungen bei privaten Dienstleistungserbringern erwerben. Wenn das Regionalmanagement durch Mitarbeiter des Trägers geleistet wird, sind lediglich solche Kosten förderfähig, die im Zusammenhang mit der Neueinstellung von zusätzlichem Personal für das Regionalmanagement entstehen (keine Förderung von Stammpersonal).
  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)