Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Schulträger
  • Freie Schulträger

Was wird gefördert?

  • Mobile und stationäre schulgebundene IKT-Endgeräte und das unmittelbar notwendige Zubehör 
  • Ausleihbare mobile und stationäre IKT-Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und das unmittelbar notwendige Zubehör 
  • Bedarfsgerechte Ergänzungsmaßnahmen zur Installation standardisierter Netzwerk- und Sicherheitskomponenten

Ihre Vorteile

  • Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Was sie beachten sollten

  • Gesamtinvestitionsvolumen je Schule mindestens 5.000 Euro, maximal 80.000 Euro 
  • Für Vorhaben innerhalb der Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau ist das Antragsformular „IKT an Schulen – Land“ zu verwenden
  • Für Vorhaben außerhalb der Oberzentren ist das Antragsformular „IKT an Schulen – ELER“ zu verwenden und die Bekanntmachung auf der Seite ELAISA zu beachten