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Fördermittel für Neues Europäisches Bauhaus können beantragt werden

05.02.2024

Sachsen-Anhalt hat die Richtlinie „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB-Richtlinie) veröffentlicht. Ab sofort und bis zum 2. April 2024 können Anträge zur Förderung von bis zu 100 Prozent für investive und nicht-investive sowie gemeinwohlorientierte Vorhaben für das Mitteldeutsche Revier in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und der Stadt Halle (Saale) eingereicht werden. Hierzu werden Mittel aus dem „Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang“ („Just Transition Fund“ - JTF) bereitgestellt. Die NEB-Richtlinie ist die Grundlage für die Verwirklichung der Landesinitiative #NeueBauhäusler, in deren Mittelpunkt die Förderung konkreter innovativer Ideen, Vorhaben und Visionen für das Mitteldeutsche Revier im Wandel #moderndenken stehen.

„Strukturwandel und die Steigerung der Attraktivität des Reviers kann nur mit den Menschen gelingen. Mit der Veröffentlichung der NEB-Richtlinie ist nun ein weiterer Meilenstein für das Gelingen erfolgt“, sagt Staatsminister Rainer Robra. 

Mit den Zuwendungen sollen die Menschen des Mitteldeutschen Reviers bei der Bewältigung der sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Strukturwandels unterstützt werden. „Die damals wegweisenden Ideen des Bauhauses werden nun unter heutigen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit, Funktionalität, Erschwinglichkeit und Ästhetik neu gedacht sowie neue Herangehensweisen und Lösungen für Bauen, Leben und Arbeiten entwickelt“, ergänzt Robra.

„Um Gebäude unter der Zielsetzung der Klimaneutralität baukulturell sorgsam zu errichten, zu sanieren und zu konzeptionieren, benötigt es ein Zusammenspiel vieler. Vor allem benötigt es mutige Macher, engagierte Bürger, kreative Ideen und finanzielle Unterstützung. Wir freuen uns hier als Förderbank gemeinsam mit dem Land ein Teil dieser Initiative zu sein.“, betont Marc Melzer, Vorstand der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung.

Anträge können von mindestens zwei Verbundpartnern bestehend aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstigen Gemeindeverbänden, Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunalen Entwicklungsgesellschaften, Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Das im Auftrag der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur arbeitende NEB_NETZWERKBÜRO unterstützt im Mitteldeutschen Revier die Antragsteller bei der Qualifizierung der Projekte im Sinne der Kriterien des Neuen Europäischen Bauhauses BEAUTIFUL. SUSTAINABLE. TOGETHER.  Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, erhältlich. 

Die Antragsstellung ist unter folgendem Link möglich: 
www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/wissenschaft-und-forschung/neues-europaeisches-bauhaus 

Pressemitteilung der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

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