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Förderaufruf 2024 für Denkmalpflege-Bundesprogramm Industriekultur (Inkult)

22.08.2023

Für das Mitteldeutsche Revier Sachsen-Anhalt stehen bis 2038 rund 34 Millionen Euro im Denkmalpflege-Bundesprogramm „Industriekultur“ (Inkult) aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. Bis zum 13. September 2023 können in der nun anstehenden Förderrunde 2024-2027 Projektanmeldungen für Vorhaben im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden. 

Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur, betont die Bedeutung der Initiative und wirbt ausdrücklich für eine rege Teilnahme: „Unser gemeinsames kulturelles Erbe im Industriebereich verdient besondere Aufmerksamkeit und Pflege. Das Bundesprogramm Industriekultur bietet eine einmalige Gelegenheit, Projekte zu realisieren, die unsere industrielle Geschichte lebendig halten und für zukünftige Generationen bewahren. Ich ermutige alle potenziellen Antragsteller, sich aktiv zu beteiligen und die vielfältigen Möglichkeiten dieser Förderung zu nutzen.“

Gefördert werden Maßnahmen an herausragenden Industriegebäuden und -anlagen zur Sicherung, Sanierung, Restaurierung sowie Modernisierung, insbesondere unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Es muss ein unmittelbarer oder mittelbarer Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung erkennbar sein.

In Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) mit der Umsetzung des Programms beauftragt. Sie wird ein zweistufiges Antragsbearbeitungsverfahren durchführen. Die Projektanmeldung muss bei den Förderlotsen der IB eingereicht werden. Nach Prüfung der Förderwürdigkeit sollen die Unterlagen mit der Stellungnahme der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt bei der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) bis zum 1. Oktober 2023 fristgerecht eingereicht werden.

Die endgültigen Anträge und Stellungnahmen von den zuständigen Stellen in den Ländern sollen dann fristgerecht bei der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) bis zum 1. Oktober 2023 abgegeben werden.

Weiterführende Informationen (insbes. Fördervoraussetzungen) sowie die Antragsformulare können der Website https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/inkult  entnommen werden.

 

Pressemitteilung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

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