Hotline (kostenfrei)

Erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen – was bedeutet die veränderte Einnahmesituation für Ihren Soforthilfe-Antrag

17.04.2020

Die aktuelle Situation ändert nichts am grundsätzlichen Anspruch auf die Soforthilfe oder an der Förderhöhe.
Auch wenn innerhalb der drei Monate durch Wiedereröffnung oder wieder Ausweitung der Tätigkeit die Einnahmen steigen, bleibt der Anspruch auf die Soforthilfe - auch der Höhe nach - bestehen, solange die Einnahmen in diesen drei Monaten die Ausgaben nicht übersteigen. Eine Korrektur des Antrages ist somit in der Regel nicht erforderlich.

Ihre Ansprechpartner

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

Ihre Ansprechpartnerin

Ines Gerasch Mitarbeiterin Kommunikation 0391 28987 1997 E-Mail senden

Ihre Ansprechpartnerin

Kathrin Hoffmann Mitarbeiterin Kommunikation 0391 28987 1217 E-Mail senden