Erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen – was bedeutet die veränderte Einnahmesituation für Ihren Soforthilfe-Antrag
17.04.2020
Die aktuelle Situation ändert nichts am grundsätzlichen Anspruch auf die Soforthilfe oder an der Förderhöhe.
Auch wenn innerhalb der drei Monate durch Wiedereröffnung oder wieder Ausweitung der Tätigkeit die Einnahmen steigen, bleibt der Anspruch auf die Soforthilfe - auch der Höhe nach - bestehen, solange die Einnahmen in diesen drei Monaten die Ausgaben nicht übersteigen. Eine Korrektur des Antrages ist somit in der Regel nicht erforderlich.
Ihre Ansprechpartner

Kostenfreie Hotline
0800 56 007 57
Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerin
