Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt 

Was wird gefördert?

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit,
    maximal jedoch 10.000 Euro
  • bei Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs erhöht sich die Förderung auf maximal 20.000 Euro 

Was Sie beachten sollten

  • Der geförderte Wohnraum unterliegt einer Zweck- und Belegungsbindung, d. h. der Eigentümer / Vermieter darf den Wohnraum über einen Zeitraum von 10 Jahren nur Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen. Die zu entrichtende Miete darf in den ersten vier Jahren ab Abschluss des Mietvertrages höchstens 6 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

  • Für Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung leer standen, gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Für Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bewohnt waren, gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung ab einem Mieterwechsel.