Ökologisch handeln, Energieeffizienz als Wettbewerbsfaktor nutzen, die Energiewende meistern. "Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen" unterstützt Investitionen in Unternehmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.
Hinweis: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Große Unternehmen
Was wird gefördert?
- Investitionen in das Anlagevermögen
- Ausgaben für Nebenkosten (z. B. Planungskosten)
Ihre Vorteile
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Was Sie beachten sollten
- Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen. Dieses ist von einer geeigneten Person durchzuführen. Der Nachweis der Eignung gilt durch die Eintragung in die öffentliche Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/) als erbracht. Alternativ ist die Eignung durch den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
- Im Zentrum der Förderung stehen Energiesparmaßnahmen. Weitergehende Projekte in Richtung Energiespeicher, Erzeugung erneuerbarer Energien u. ä. können nur zusätzlich zu Energiesparmaßnahmen gefördert werden.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
GEFÖRDERT DURCH
ANSPRECHPARTNER NACH BEWILLIGUNG
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- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen
Was Sie beachten sollten
- Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen. Dieses ist von einer geeigneten Person durchzuführen. Der Nachweis der Eignung gilt durch die Eintragung in die öffentliche Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/) als erbracht. Alternativ ist die Eignung durch den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
- Im Zentrum der Förderung stehen Energiesparmaßnahmen. Weitergehende Projekte in Richtung Energiespeicher, Erzeugung erneuerbarer Energien u. ä. können nur zusätzlich zu Energiesparmaßnahmen gefördert werden.
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