Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

  • Förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal 36 Monaten.

  • Alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben).

Ihre Vorteile

Höhe der Förderung:

  • für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen i. d. R. 35 % 
  • für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen i. d. R. 25 %
  • für sonstige Betriebsstätten i. d. R. 15 %

des förderfähigen Investitionsvolumens

Was Sie beachten sollten

  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.
  • Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingegangen ist
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und das Merkblatt