Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Hochschulen

Was wird gefördert?

  • Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen
  • Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung, Betriebsausgaben sowie Ausgaben für die Anmeldung von Patenten und Schutzrechten im Zusammenhang mit dem geförderten FuE-Projekt
  • Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers 

Ihre Vorteile

Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für industrielle Forschung bzw. 25% für experimentelle Entwicklung (Basisbeihilfeintensität), die Beihilfeintensität kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 70% der beihilfefähigen Ausgaben erhöht werden
  • Zuschuss ist pro (Teil)-Projekt und Zuwendungsempfänger auf 500.000 Euro begrenzt. Es gilt eine Ausgabenuntergrenze von 200.000 Euro pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänger. Sofern die Vorhaben auch Pilotlinien/-projekte beinhalten, erhöht sich der Zuschuss um max. 3 Millionen Euro für deren Errichtung, Herstellung oder Anschaffung 
  • Bei Verbundprojekten gilt für Hochschulen eine Förderhöchstgrenze von 100% (brutto), sofern diese eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen einer wirksamen Zusammenarbeit ausüben

Prozess- und Organisationsinnovationen

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50% für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bis zu 15% für große Unternehmen
  • Zuschuss ist pro (Teil)-Projekt und Zuwendungsempfänger auf 500.000 Euro begrenzt. Es gilt eine Ausgabenuntergrenze von 200.000 Euro pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänge

Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der beihilfefähigen Kosten, max. 140.000 Euro

Patente

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 Euro i.V.m. der erstmaligen Sicherung der Ergebnisse aus Projekten der vorgenannten industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung

 

Was Sie beachten sollten

  • Zur Prüfung des innovativen Gehalts der beabsichtigten Maßnahme bedarf es der Vorlage eines qualifizierten Gutachtens. Die Bewilligungsbehörde kann das Gutachten grundsätzlich verlangen oder selbst einholen.