Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Hochschulen
Was wird gefördert?
- Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen
- Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung, Betriebsausgaben sowie Ausgaben für die Anmeldung von Patenten und Schutzrechten im Zusammenhang mit dem geförderten FuE-Projekt
- Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers

Ihre Vorteile
Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für industrielle Forschung bzw. 25% für experimentelle Entwicklung (Basisbeihilfeintensität), die Beihilfeintensität kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 70% der beihilfefähigen Ausgaben erhöht werden
- Zuschuss ist pro (Teil)-Projekt und Zuwendungsempfänger auf 500.000 Euro begrenzt. Es gilt eine Ausgabenuntergrenze von 200.000 Euro pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänger. Sofern die Vorhaben auch Pilotlinien/-projekte beinhalten, erhöht sich der Zuschuss um max. 3 Millionen Euro für deren Errichtung, Herstellung oder Anschaffung
- Bei Verbundprojekten gilt für Hochschulen eine Förderhöchstgrenze von 100% (brutto), sofern diese eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen einer wirksamen Zusammenarbeit ausüben
Prozess- und Organisationsinnovationen
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50% für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bis zu 15% für große Unternehmen
- Zuschuss ist pro (Teil)-Projekt und Zuwendungsempfänger auf 500.000 Euro begrenzt. Es gilt eine Ausgabenuntergrenze von 200.000 Euro pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänge
Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers
- Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der beihilfefähigen Kosten, max. 140.000 Euro
Patente
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 Euro i.V.m. der erstmaligen Sicherung der Ergebnisse aus Projekten der vorgenannten industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung
Was Sie beachten sollten
- Zur Prüfung des innovativen Gehalts der beabsichtigten Maßnahme bedarf es der Vorlage eines qualifizierten Gutachtens. Die Bewilligungsbehörde kann das Gutachten grundsätzlich verlangen oder selbst einholen.