Personalausgaben und Sachausgaben i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
Entwicklung und Unterstützung von regionalen und kommunalen Willkommenskulturen
Vorhaben zur Bewältigung sozialer Folgen des demografischen und strukturellen Wandels
Lokale arbeitsmarktorientierte Mikrovorhaben (z. B. für den Abbau von Bildungs- und Qualifikationsmängeln, für die Arbeitsmarktintegration
Kooperationen und Vorhaben zwischen allgemeinbildenden Schulen und regional angesiedelten Unternehmen zur Berufsorientierung und –vorbereitung
Bildung für Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit
Vorhaben zur kulturellen Bildung in allen Altersgruppen
Ihre Vorteile
Zuschuss in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (soweit nicht geringere Fördersätze in der jeweiligen anerkannten Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt wurden)
Zuwendungsfähig sind Sachausgaben und Personalausgaben
Was Sie beachten sollten
Für Vorhaben bis 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung mit Ausnahme der Fahrtkosten
Für Vorhaben ab 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung der Personalausgaben
Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren der örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppe teilgenommen haben
Vergabeprüfung: Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung für