Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • Personengesellschaften des privaten Rechts
  • Einzelunternehmen

Was wird gefördert?

  • Personalausgaben und Sachausgaben i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
    • Entwicklung und Unterstützung von regionalen und kommunalen Willkommenskulturen
    • Vorhaben zur Bewältigung sozialer Folgen des demografischen und strukturellen Wandels
    • Lokale arbeitsmarktorientierte Mikrovorhaben (z. B. für den Abbau von Bildungs- und Qualifikationsmängeln, für die Arbeitsmarktintegration
    • Kooperationen und Vorhaben zwischen allgemeinbildenden Schulen und regional angesiedelten Unternehmen zur Berufsorientierung und –vorbereitung
    • Bildung für Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit
    • Vorhaben zur kulturellen Bildung in allen Altersgruppen

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (soweit nicht geringere Fördersätze in der jeweiligen anerkannten Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt wurden)
  • Zuwendungsfähig sind Sachausgaben und Personalausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Für Vorhaben bis 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung mit Ausnahme der Fahrtkosten
  • Für Vorhaben ab 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung der Personalausgaben 
  • Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren der örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppe teilgenommen haben
  • Vergabeprüfung: Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. 
    Mehr Informationen zur Vergabeprüfung für