Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • Personengesellschaften des privaten Rechts
  • Einzelunternehmen
  • Natürliche Personen

Was wird gefördert?

  • Investive und nicht investive  Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
    • Investitionen in kulturelle Infrastruktur
    • Altlastensanierung und Bodenschutz
    • Investition in Sportstätten
    • Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen
    • Begleitung des demografischen Wandels
    • Verbesserung der touristischen Infrastruktur
    • Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)
  • Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien

Was Sie beachten sollten

  • Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans
  • Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten 
  • Vergabeprüfung: Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. 
    Mehr Informationen zur Vergabeprüfung für