Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
Investitionen in kulturelle Infrastruktur
Altlastensanierung und Bodenschutz
Investition in Sportstätten
Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen
Begleitung des demografischen Wandels
Verbesserung der touristischen Infrastruktur
Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen
Ihre Vorteile
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)
Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien
Was Sie beachten sollten
Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans
Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten
Vergabeprüfung: Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung für