Förderung der Errichtung oder des Ausbaus von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder –parks, fab labs, innovation labs, Inkubatoren oder vergleichbare Zentren).
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Sobald der Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 festgelegt wird, erfolgt eine entsprechende Information an dieser Stelle und über unseren Newsletter.
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
- Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind.
Was wird gefördert?
- Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks, fab labs, innovation labs, Inkubatoren oder vergleichbare Zentren), die den Nutzern Räumlichkeiten und Gemeinschaftseinrichtungen bzw. -dienstleistungen für bis zu fünf Jahre, aber nicht länger als acht Jahre bereitstellen
- Erwerb vorhandener Gebäude (einschließlich betriebsnotwendigem Grund und Boden)

Ihre Vorteile
- Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
- In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden:
- wenn das Vorhaben sich in eine regionale Entwicklungsstrategie einbettet und mindestens eine der folgenden, weiteren Voraussetzungen erfüllt ist:
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt,
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft. Als eine solche Maßnahme ist beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten anzusehen,
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Was Sie beachten sollten
- Förderung neuer Gewerbezentren, wenn diese mindestens zu 50 % mit Unternehmen, in der Regel durch Absichtserklärungen, belegt werden.
- Förderung von Erweiterungen bestehender Gewerbezentren, wenn mindestens 80 % der vorhandenen Ansiedlungs- und Gewerbeflächen belegt sind und mit der Erweiterung zugleich eine Neuansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben mit Steigerung von Dauerarbeitsplätzen verbunden ist. Der Erweiterung ist die Errichtung einer weiteren Ansiedlungs- und Gewerbefläche in der betreffenden Gemeinde gleichgestellt.
- Eine Belegung mit Unternehmen des Einzelhandels ist nicht zulässig.
- Die Nutzer der Gewerbezentren sollen grundsätzlich kleine Unternehmen und nachrangig mittlere Unternehmen sein. Nutzer können auch Gründerinnen und Gründer sein, welche die Gründung eines Unternehmens planen und Produkte entwickeln und erproben. Eine Nutzung durch natürliche Personen ohne konkreten Gründungsplan kann erfolgen, sofern die vorrangige Nutzung durch Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer gewährleistet ist.
- Die Nutzer, welche die Räumlichkeiten in den Zentren anmieten, werden indirekt durch staatliche Mittel begünstigt. Sofern die Miete und/oder die Angebote unter dem Marktpreis liegen, stellt die Maßnahme auf der Ebene des Nutzers eine Beihilfe i. S. von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar. Die Vereinbarung der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt ist durch den Träger/Betreiber zu prüfen und sicherzustellen.
- Der Zuschuss, der den Trägern zur Errichtung oder den Ausbau von Gewerbezentren zur Verfügung gestellt wird, soll ausschließlich den Nutzern einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Um sicherzustellen, dass kein Vorteil auf Ebene der Träger verbleibt, sind mehrere Bedingungen einzuhalten, u. a. muss nach Ablauf der Bindefrist eine Gewinnabschöpfung für die i. R. im Eigentum des Trägers verbleibenden Gebäude erfolgen. Dies kann im Wege der Ertragswertmethode (z. B. Discounted-Cash-Flow-Methode) geschehen. Dabei werden einschließlich des Gebäuderestwertes alle Gewinne und Verluste berücksichtigt, die dem Träger innerhalb der Bindungsfrist entstanden sind.
- Sofern der Träger mit der Durchführung einen Betreiber beauftragt, ist insbesondere sicherzustellen, dass kein Vorteil auf der Ebene der Betreiber nach Ablauf der Bindefrist verbleibt.
- Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.
1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden.
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
GEFÖRDERT DURCH

IHR ANSPRECHPARTER
Werdende Werte
Die Technologie- und Gründerzentrum GmbH ist seit mehr als 30 Jahren Standortbetreiber des „Technologieparks Weinberg Campus“. Dieser hat sich zu einem der führenden Forschungs- und Wirtschaftsstandorte in Mitteldeutschland entwickelt. Aktuell sind über 100 Technologieunternehmen und Institute auf dem Standort angesiedelt. Sie stammen au sden technologieorientierten Branchen und Innovationsfeldern Biotechnologie, Pharmaindustrie, Sensorik, Analytik, Neue Materialien, Umwelttechnologie, Medizintechnik sowie IT und Softwareentwicklung. Der „Technologiepark Weinberg Campus“ besitzt eine internationale Wahrnehmung in den relevanten Innovationsfeldern und ist zertifizierter Zukunftsort des Landes, zentraler Gründungsstandort und wesentlicher Innovationsmotor für die gesamte Region. Mehr als 300 Start-Ups wurden seit Eröffnung des ersten Gebäudes des TGZ betreut.
Das Innovationsvorhaben „Innovation Hub“ im Weinberg Campus soll als erste Anlaufstelle für Gründungsprojekte und Start-Ups dienen. Ziel ist hier die nachhaltige Frühförderung von Unternehmensgründungen bzw. von Unternehmen in der Gründungsphase. Dabei werden gerade gegründete Unternehmen bei der Erstentwicklung von Produktideen, Geschäftskonzepten und Prototypen insbesondere aus dem wissensbasierten bzw. technologieorientierten Bereich unterstützt.
(veröffentlicht 07/2024)
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
- Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind.
Was wird gefördert?
- Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks, fab labs, innovation labs, Inkubatoren oder vergleichbare Zentren), die den Nutzern Räumlichkeiten und Gemeinschaftseinrichtungen bzw. -dienstleistungen für bis zu fünf Jahre, aber nicht länger als acht Jahre bereitstellen
- Erwerb vorhandener Gebäude (einschließlich betriebsnotwendigem Grund und Boden)

Ihre Vorteile
- Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
- In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden:
- wenn das Vorhaben sich in eine regionale Entwicklungsstrategie einbettet und mindestens eine der folgenden, weiteren Voraussetzungen erfüllt ist:
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt,
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft. Als eine solche Maßnahme ist beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten anzusehen,
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Was Sie beachten sollten
- Förderung neuer Gewerbezentren, wenn diese mindestens zu 50 % mit Unternehmen, in der Regel durch Absichtserklärungen, belegt werden.
- Förderung von Erweiterungen bestehender Gewerbezentren, wenn mindestens 80 % der vorhandenen Ansiedlungs- und Gewerbeflächen belegt sind und mit der Erweiterung zugleich eine Neuansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben mit Steigerung von Dauerarbeitsplätzen verbunden ist. Der Erweiterung ist die Errichtung einer weiteren Ansiedlungs- und Gewerbefläche in der betreffenden Gemeinde gleichgestellt.
- Eine Belegung mit Unternehmen des Einzelhandels ist nicht zulässig.
- Die Nutzer der Gewerbezentren sollen grundsätzlich kleine Unternehmen und nachrangig mittlere Unternehmen sein. Nutzer können auch Gründerinnen und Gründer sein, welche die Gründung eines Unternehmens planen und Produkte entwickeln und erproben. Eine Nutzung durch natürliche Personen ohne konkreten Gründungsplan kann erfolgen, sofern die vorrangige Nutzung durch Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer gewährleistet ist.
- Die Nutzer, welche die Räumlichkeiten in den Zentren anmieten, werden indirekt durch staatliche Mittel begünstigt. Sofern die Miete und/oder die Angebote unter dem Marktpreis liegen, stellt die Maßnahme auf der Ebene des Nutzers eine Beihilfe i. S. von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar. Die Vereinbarung der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt ist durch den Träger/Betreiber zu prüfen und sicherzustellen.
- Der Zuschuss, der den Trägern zur Errichtung oder den Ausbau von Gewerbezentren zur Verfügung gestellt wird, soll ausschließlich den Nutzern einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Um sicherzustellen, dass kein Vorteil auf Ebene der Träger verbleibt, sind mehrere Bedingungen einzuhalten, u. a. muss nach Ablauf der Bindefrist eine Gewinnabschöpfung für die i. R. im Eigentum des Trägers verbleibenden Gebäude erfolgen. Dies kann im Wege der Ertragswertmethode (z. B. Discounted-Cash-Flow-Methode) geschehen. Dabei werden einschließlich des Gebäuderestwertes alle Gewinne und Verluste berücksichtigt, die dem Träger innerhalb der Bindungsfrist entstanden sind.
- Sofern der Träger mit der Durchführung einen Betreiber beauftragt, ist insbesondere sicherzustellen, dass kein Vorteil auf der Ebene der Betreiber nach Ablauf der Bindefrist verbleibt.
- Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.
1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden.
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
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Werdende Werte
Die Technologie- und Gründerzentrum GmbH ist seit mehr als 30 Jahren Standortbetreiber des „Technologieparks Weinberg Campus“. Dieser hat sich zu einem der führenden Forschungs- und Wirtschaftsstandorte in Mitteldeutschland entwickelt. Aktuell sind über 100 Technologieunternehmen und Institute auf dem Standort angesiedelt. Sie stammen au sden technologieorientierten Branchen und Innovationsfeldern Biotechnologie, Pharmaindustrie, Sensorik, Analytik, Neue Materialien, Umwelttechnologie, Medizintechnik sowie IT und Softwareentwicklung. Der „Technologiepark Weinberg Campus“ besitzt eine internationale Wahrnehmung in den relevanten Innovationsfeldern und ist zertifizierter Zukunftsort des Landes, zentraler Gründungsstandort und wesentlicher Innovationsmotor für die gesamte Region. Mehr als 300 Start-Ups wurden seit Eröffnung des ersten Gebäudes des TGZ betreut.
Das Innovationsvorhaben „Innovation Hub“ im Weinberg Campus soll als erste Anlaufstelle für Gründungsprojekte und Start-Ups dienen. Ziel ist hier die nachhaltige Frühförderung von Unternehmensgründungen bzw. von Unternehmen in der Gründungsphase. Dabei werden gerade gegründete Unternehmen bei der Erstentwicklung von Produktideen, Geschäftskonzepten und Prototypen insbesondere aus dem wissensbasierten bzw. technologieorientierten Bereich unterstützt.
(veröffentlicht 07/2024)
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