Das Gesetz über die Finanzierung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe garantiert allen Schülerinnen und Schülern in der Pflegehilfeausbildung eine Ausbildungsvergütung. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang Pflegehilfe bei der Finanzierung.