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Ombudsstelle in der Pflegeberufeausbildung

Das Pflegeberufegesetz des Bundes hat die Grundlage für eine außergerichtliche, unparteiische und unabhängige Instanz zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung geschaffen. Den Bundesländern wird es ermöglicht, durch Landesrecht eine entsprechende Ombudsstelle einzurichten. 
Die Ombudsstelle steht allen Auszubildenden der generalistischen Pflegeausbildung zur Verfügung, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Einrichtungsträger der Pflege mit Sitz in Sachsen-Anhalt geschlossen haben. Sie ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) angegliedert. Das Verfahren ist kostenlos.

Was ist die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle ist eine außergerichtliche, unabhängige und unparteiische Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung zu schlichten versucht. Sie steht allen Auszubildenden in der generalistischen Pflegeberufeausbildung zur Verfügung, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Einrichtungsträger mit Sitz in Sachsen-Anhalt geschlossen haben. 

Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungseinrichtungen freiwillig, sollte allerdings im Interesse aller beteiligter Parteien erfolgen, wenn sich Konflikte in der praktischen Ausbildung intern nicht lösen lassen.

Alle Informationen hierzu finden Sie hier: Ombudsstelle für die Pflegeausbildung (sachsen-anhalt.de)

Die Ombudsstelle hat eine Geschäftsstelle, die von der zuständigen Stelle nach § 26 Absatz 4 PflBG (IB) geführt wird. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Geschäftsstelle unterstützt die Ombudsperson im Rahmen organisatorischer Tätigkeiten. 

Die Kontaktaufnahme der Ombudspersonen mit dem Träger der praktischen Ausbildung oder der Pflegeschule erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung der Auszubildenden.

Wer ist die Ombudsperson?

Die ehrenamtlichen Ombudsperson ist Michael Kunstmann. Er hat jahrzehntelange Erfahrung auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen zur Ombudsperson finden Sie hier: Ombudsstelle für die Pflegeausbildung (sachsen-anhalt.de)

Wie läuft das Ombudsverfahren ab?

Die Auszubildenden kontaktieren zunächst die Geschäftsstelle der Ombudsstelle schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Die Geschäftsstelle nimmt den Sachverhalt auf. Nachdem die Geschäftsstelle das erforderliche Kontaktformular erhalten hat?, informiert sie die Ombudsperson.

Die Ombudsperson spricht mit den Auszubildenden und nimmt ggf. Kontakt zu weiteren Personen (wie z. B. Ausbilder/innen und Pflegedienst­leiter/innen) auf, sofern die Auszubildenden damit ausdrücklich einverstanden sind. Im Interesse der betroffenen Parteien kann anschließend ein gemeinsames Schlichtungsgespräch mit allen Beteiligten durchgeführt werden.

Alle Informationen und Daten werden vertraulich behandelt. Sowohl die Ombudsperson als auch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal Sachsen-Anhalt: Ombudsstelle für die Pflegeausbildung (sachsen-anhalt.de)

KONTAKT

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Ombudsstelle für die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 28987 4235
E-Mail: ombudsstelle-pflegeausbildung@ib-lsa.de