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Härtefallhilfe für Heizöl & Co.: Haushalte aus Sachsen-Anhalt können ab 4. Mai Anträge stellen

26.04.2023

Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können ab 4. Mai die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragen. Die Antragsplattform ist dann über den Kurzlink https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.

Bereits jetzt steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Für Sachsen-Anhalt stehen 48 Millionen Euro zur Verfügung; die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung vom 25. April 2023 des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.