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Förderrichtlinie Junges Wohnen geht in zweite Runde

12.05.2025

Für den Umbau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt stehen bis 2029 insgesamt rund 17,5 Millionen Euro Fördermittel bereit. Der Bund unterstützt das Sonderprogramm dabei mit 13,5 Millionen Euro.

Die Förderung je Wohneinheit beträgt laut Richtlinie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens aber 120.000 Euro. Bei Nachrüstung oder Ersatz eines Aufzugs beträgt die Förderung pro Wohnheimplatz 10.000 Euro. Die neuen Wohnheimplätze sind belegungsgebunden. Das heißt, wenn sie bezugsfertig sind, müssen die geförderten Räumlichkeiten 25 Jahre lang für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden zur Verfügung stehen.

Projektanmeldungen können bis zum 30. Juni.2025 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Mehr Informationen zum Förderaufruf finden Sie in der Pressemitteilung des Minstieriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom vom 10.Mai 2025 auf www.sachsen-anhalt.de

Alle Informationen, den Förderaufruf und die Formulare zum Programm Junges Wohnen finden Sie hier: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/wohnen-vermieten/junges-wohnen