Hotline (kostenfrei)

Corona-Hilfen für Kulturvereine: Antragsfrist für erweiterte Liquiditätshilfen bis 17. Dezember verlängert

29.10.2021

Sachsen-Anhalts Kulturvereine, die infolge der Pandemie in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, erhalten Unterstützung in Form von Liquiditätspauschalen oder als erweiterte Liquiditätshilfen.

Die Antragsfrist für die erweiterte Liquiditätshilfe wurde nun bis zum 17. Dezember 2021 verlängert. Sie gilt für Bedarfe über 1.000 Euro und beträgt grundsätzlich maximal 10.000 Euro. Die Hilfe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrages gewährt.

Die Liquiditätspauschale beinhaltet einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Die Antragsfrist für die Pauschale endet am 30. Juni 2022.

Weiterführende Informationen: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/liquiditaetshilfe-kulturvereine